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7. Juli 2023, 08:00 Uhr

26-jähriger Norder handelt mit Drogen: Justiz lässt Milde walten

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26-jähriger Norder handelt mit Drogen: Justiz lässt Milde walten

Obwohl der Angeklagte bereits einiges auf dem Kerbholz hat – das Schöffengericht zeigte sich dennoch milde und verhängte am Ende nur eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Denn die im Bundeszentralregister gespeicherten Verurteilungen betrafen zwei Mal den Besitz eines Joints sowie kleinere Eigentumsdelikte.

Hintergrund der Anklage waren laut Anklageschrift acht Delikte mit unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in der Zeit von Februar bis Mai vergangenen Jahres. Doch schon beim Zeitraum wurde der bestellte Pflichtverteidiger hellhörig und unterstellte den Ermittlern, sich auf unbewiesene Aussagen „irgendwelcher Zeugen“ zu stützen, die sich bei einer Vorladung in die Gerichtsverhandlung eh nicht blicken ließen. „Die wissen schon, warum sie dann nicht erscheinen“, sagte Rechtsanwalt Matthias Koch süffisant.

Beweisen konnte die Vertretung der Anklage nur einen Teil der Vorwürfe. Demnach habe der heute 26-jährige Norder im April und Mai mehrere Hundert Gramm Marihuana an eine bereits wegen Drogenhandels verurteilte Frau veräußert. Das ging aus dem bereits erfolgten Strafprozess vor dem Landgericht Aurich hervor, der die Frau zu einer Haftstrafe verurteilte. Unterm Strich waren es rund 700 bis 800 Gramm des Betäubungsmittels – so ganz genau ließe sich das jetzt nach über einem Jahr nicht mehr sagen.

Für den Strafverteidiger war indes die ganze Anklageschrift zunächst eine große Luftblase, immerhin wolle der Gesetzgeber die gesetzlichen Regelungen zum Besitz und Konsum „weicher Drogen“ lockern. „Das ist doch in der Menge allerhöchstens noch Körperverletzung“, meinte der Anwalt. Diesem Vortrag konnten der Vorsitzende und die Staatsanwältin nicht folgen: „Das ist alles noch in der Zukunft, wir verhandeln das hier und jetzt.“

Allerdings könne man sich auf Vorschlag des Gerichts insofern verständigen, dass die unbewiesenen Taten aus Februar und März fallengelassen werden und sich die unstrittigen Fälle zu einer Tat zusammenfassen lassen. Davon ließ sich letztendlich auch der Angeklagte überzeugen. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt gab dieser ein Geständnis ab. „Mein Mandant die hier erhobenen Vorwürfe ab April 2022, wie sie bereits vom Landgericht festgestellt wurden“, so der Rechtsvertreter. „Die Wahrheit liegt halt immer in der Mitte.“

Einen minder schweren Fall, wie ihn der Pflichtverteidiger sieht, konnte die Staatsanwältin nicht erkennen. Die rund 800 Gramm in durchschnittlicher Qualität waren dafür einfach zu viel des Guten. Sie forderte 1,5 Jahre Freiheitsstrafe, auszusetzen auf drei Jahre zur Bewährung. Ebenso sollte der erwirtschaftete Betrag von 3600 Euro eingezogen und eine Geldstrafe von 1500 Euro verhängt werden.

Während die Verteidigung nur neun Monate auf Bewährung und den Einzug von 1560 Euro für angemessen hielt, folgte das Gericht letztendlich der Staatsanwaltschaft. Lediglich bei der Geldauflage gab es einen Nachlass, diese liegt bei nur noch 1000 Euro.

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