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23. November 2020, 06:00 Uhr

Amtsbekannter Stalker steht erneut vor Gericht

Auricher ist nach einer Messerattacke des versuchten Totschlags angeklagt. Montag beginnt der Prozess.

Lesedauer: ca. 2min 06sec
Justitia – die Göttin de Gerechtigkeit.

Justitia – die Göttin de Gerechtigkeit. ©

Aurich/MARI – Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich beginnt am Montag der Prozess gegen einen amtsbekannten Auricher Stalker wegen versuchten Totschlags. Dem 51-Jährigen wird zur Last gelegt, am 16. Juni gegen 17.30 Uhr im Auricher Ortsteil Walle den PKW eines 33-jährigen Autofahrers ausgebremst und den Fahrer auf offener Straße in Tötungsabsicht mit einem Messer angegriffen zu haben.

Der Beschuldigte soll drei Mal in Richtung des Gesichts und des Halses des Mannes gestochen und dabei gerufen haben, ihn umbringen zu wollen. Der 33-Jährige konnte die Angriffe abwehren und wurde dabei an den Händen verletzt. Der Auricher floh anschließend mit seinem Fahrzeug. Die Polizei konnte ihn am nächsten Morgen in Ihlow festnehmen. Der 51-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, bereits im November 2019 zwei Personen mit dem Tode bedroht zu haben.

Der Beschuldigte ist seit Jahren bei Polizei und Justiz als Stalker bekannt. Er wurde bereits mehrfach wegen Nachstellung verurteilt und hat auch schon mehrjährige Haftstrafen verbüßt. Doch kaum aus dem Gefängnis entlassen, setzte er seine Nachstellungen fort. Die von ihm verfolgten und bedrängten Frauen erlitten durch den Psychoterror zum Teil erhebliche gesundheitliche Einschränkungen und wurden schwer traumatisiert.

In der Vergangenheit fiel der Auricher in Zusammenhang mit seinen Taten auch durch Aggressionen auf, die in einigen Fällen in körperliche Angriffe mündeten. Die Aggressionen richteten sich gegen Personen, die ihn von den Nachstellungen abhalten wollten oder sich seiner Meinung nach in die real nicht existente Beziehung zu der von ihm auserkorenen Frau in den Weg stellten. Die nun zu verhandelnde Tat hat mit dem Einsatz eines Messers eine neue Qualität gewonnen. Die Schwurgerichtskammer wird prüfen müssen, ob der Angeklagte in diesem Fall einen unliebsamen Konkurrenten ausschalten wollte.

Der Auricher war in der Vergangenheit psychiatrisch begutachtet und für voll schuldfähig befunden worden. In Zusammenhang mit dem versuchten Tötungsdelikt wurde eine neue Begutachtung angeordnet. So könnte neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum stehen.

Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Björn Raap hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Dezember geplant.

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