Arztpraxen unter Dauerstress
Viele Patienten können nicht sofort beim Hausarzt geimpft werden
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Aurich – Viele Bürger haben vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Anschreiben bekommen mit der Berechtigung zur Schutzimpfung gegen das Covid-19-Virus. Sie werden darüber informiert, dass sie sich ab sofort einen Termin bei ihrem örtlichen Impfzentrum oder in einer zur Impfung berechtigten Arztpraxis – das ist in der Regel der Hausarzt – einen Termin geben lassen können. Ähnliche Anschreiben sind auch von einigen Krankenkassen verschickt worden. Die meisten (...).