Anzeige

Anzeige

Zum Artikel

Erstellt:
2. Dezember 2020, 06:00 Uhr

Corona: Gastronomie in Notlage

Kreisausschuss befasst sich mit der Lage in der krisengeschüttelten Branche.

Lesedauer: ca. 1min 25sec
Wer darf ab dem 20. Dezember welche Gäste beherbergen? Die bis zum 20. Dezember geltende Corona-Verordnung sorgt in Hotellerie und Gastronomie für Unsicherheit.

Wer darf ab dem 20. Dezember welche Gäste beherbergen? Die bis zum 20. Dezember geltende Corona-Verordnung sorgt in Hotellerie und Gastronomie für Unsicherheit. ©

Aurich/KDH – Aurichs Landrat Olaf Meinen kritisiert, dass die aktuellen Corona-Regeln nur bis zum 20. Dezember gelten. Für die Gastronomie sei das mit einer großen Unsicherheit verbunden. „Wir hätten es lieber gesehen, eine Verordnung bis Anfang Januar zu haben, sagte Meinen.

Wie dramatisch die Lage für die Branche ist, machte Erich Wagner, Vorsitzender des Dehoga-Bezirksverbandes Ostfriesland,am Dienstag im Kreisentwicklungsausschuss in Middels deutlich: „Es geht uns nicht gut.“ Gerade junge Kollegen habe es schwer erwischt. Einige müssten um ihre Existenz bangen. Landrat Meinen stellte sich an die Seite der betroffenen Unternehmen: „Die Hotellerie hat sehr gute Hygienekonzepte entwickelt, hat viel Mühe und Geld da reingesteckt.“ Und Fakt sei, dass es im Landkreis Aurich bislang „nicht einen einzigen positiven Fall von Corona im Zusammenhang mit Gastronomie und Hotellerie gegeben hat“.

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen