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23. August 2023, 06:30 Uhr

Diskussion um Sicherheitsverwahrung: Sexualstraftäter aus Großheide vor Gericht

Ein 51-Jähriger Wiederholungstäter muss sich derzeit vor dem Landesgericht Aurich verantworten.

Lesedauer: ca. 2min 57sec
Diskussion um Sicherheitsverwahrung: Sexualstraftäter aus Großheide vor Gericht

Großheide Für einen 51-jährigen gebürtigen Großheider steht vor dem Landgericht Aurich viel auf dem Spiel. Das Gericht muss prüfen, ob der Angeklagte in Sicherungsverwahrung genommen werden muss. Der Mann ist mehrfacher Wiederholungstäter, was Sexualstraftaten anbelangt und verstößt auch immer wieder gegen Weisungen der Führungsaufsicht.

Zuletzt war der Angeklagte im Sommer 2019 vom Amtsgericht Norden wegen sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Strafhaft hat der Angeklagte vollständig verbüßt und wurde im vorigen Dezember aus dem Gefängnis entlassen. Seinen Wohnsitz nahm er dann in Rhauderfehn.

Doch es dauerte nur zwei Monate, bis der Großheider die nächste Straftat beging. Entgegen aller Weisungen begab er sich in die Diskothek „Galaxy“ in Südbrookmerland, trank Alkohol und suchte den Kontakt zu zwei männlichen Jugendlichen. „Was hast du für einen schönen Body. Darf ich ihn mal berühren“, soll der Angeklagte einem der Jungen, die 16 und 17 Jahre alt waren, gesagt haben. Dann fasste er ihm unter das T-Shirt und küsste ihn auf den Hals.

Der 51-Jährige kaufte eine Flasche Weinbrand und Cola und kehrte zu den Jugendlichen zurück. „Die haben fast alles ausgetrunken. Ich habe nur ein oder zwei Gläser abbekommen“, behauptete der Angeklagte. Die noch in der Nacht entnommene Blutprobe dementierte die Aussage des Mannes. Demnach hatte der Angeklagte 1,3 Promille Alkohol im Blut.

In der Anklageschrift heißt es, dass der Angeklagte einen der Jugendlichen zur Toilette gezerrt und sich mit ihm in einer Kabine eingeschlossen hat. „Das stimmt nicht, dass ich ihn dahin gezerrt habe. Ich habe ihn gefragt, ob er mit zur Toilette geht“, widersprach der Angeklagte der Darstellung. „Erst hat er nein gesagt, dann ja und ist hinter mir hergegangen.“ Ein Screenshot der Überwachungskamera zeigt, dass der Großheider den Jugendlichen an der Hand hielt, änderte nichts an seiner Darstellung.

In der Toilette wurde der Angeklagte übergriffig, beschäftigte sich zunächst mit dem nackten Oberkörper des Jungen, griff ihm in die Hose ans Gesäß, zerkratzte ihm den Rücken und öffnete schließlich die Hose des Jugendlichen. Laut Anklage soll dieser mehrfach gesagt haben, dass er das alles nicht wolle. Der Angeklagte hingegen sagte, es sei kein Wort gesprochen worden.

Eine Reinigungskraft bemerkte, dass sich zwei Personen in der Kabine aufhielten und klopfte. Als der Angeklagte die Tür öffnete, gelang dem Jugendlichen die Flucht. Der Angeklagte wurde nur wenig später noch in der Diskothek festgenommen.

Er habe doch nur die schöne Haut des Jungen berühren wollen, weil er selbst unter schlimmer Schuppenflechte leide, sagte der Angeklagte. Außerdem sei der Jugendliche völlig entspannt gewesen, er habe sich sogar freiwillig umgedreht und gebückt. In dieser Position soll der Angeklagte am bekleideten Gesäß des Jungen Bewegungen des Geschlechtsverkehrs ausgeführt haben.

Neben der Verurteilung von 2019 stehen dem Großheider weitere Sexualdelikte zu Buche. Er war bereits wegen Kindesmissbrauchs und exhibitionistischer Handlungen sowie einer Vergewaltigung auf Norderney verurteilt worden. Auch diese Tat stellte der Angeklagte in Abrede. Er und die betroffene Frau hätten im Meer schwimmen wollen und sich ausgezogen. „Dann ging sie plötzlich wie eine Furie los und sprühte mich mit Reizgas ein“, legte der 51-Jährige dem Gericht seine ganz eigene Wahrheit dar.

Überraschend kam schließlich die Entschuldigung des Angeklagten am Ende des ersten Verhandlungstages. „Ich möchte noch sagen, dass mir das sehr leidtut und ich das bereue, was ich gemacht habe“, brach es förmlich aus dem Angeklagten heraus. „Wieso bereuen Sie das? Sie haben doch gesagt, dass der Junge einverstanden war“, fragte Richter Bastian Witte nach. Die Antwort des Angeklagten überraschte dann weniger: „Ja, weil ich jetzt im Gefängnis sitze und das alles.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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