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26. August 2023, 17:00 Uhr

Ein 31-jähriger hat ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt: Vier Jahre Haft

Im Gerichtsprozess schwieg der Angeklagte feige - und zwang das Mädchen damit zu einer Aussage vor Gericht. Die Richter fanden keine strafmildernden Aspekte.

Lesedauer: ca. 2min 18sec
Ein 31-jähriger hat ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt: Vier Jahre Haft

Von Martina Ricken

Westoverledingen Weil er eine 13-Jährige vergewaltigt hat, muss ein 31-jähriger Westoverledinger für vier Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil sprach die Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung aus. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten blieb aufrechterhalten und in Vollzug.

Beim Angeklagten herrschte offenbar reges Treiben. Seine Wohnung entwickelte sich zum Treffpunkt für Jugendliche. Zu den häufigen Gästen zählte auch die 13-Jährige. An einem Tag im November vergangenen Jahres hatte sie mit dem Angeklagten und einem weiteren Mädchen auf dem Bett des Westoverledingers gelegen und einen Film geschaut. Dann wurde das andere Mädchen vom 31-Jährigen aus dem Zimmer geschickt und mit diversen Ausgaben betraut. Obwohl das Mädchen ihm sagte, dass sie das nicht wolle, soll der Angeklagte sie angefasst, ausgezogen und über einen kurzen Zeitraum vergewaltigt haben.

„Das sind unsere Feststellungen. Wir haben uns dabei im Wesentlichen auf die Aussage des Mädchens gestützt“, erklärte Richter Bastian Witte. Auf Angaben des Angeklagten konnte das Gericht nicht zurückgreifen. Der schwieg.

Die Kammer hatte aber keinen Zweifel daran, dass sich das Geschehen so abgespielt hat, wie die 13-Jährige es schon bei der Polizei und unter Ausschluss der Öffentlichkeit auch bei Gericht geschildert hat. Das Kind konnte Details und ihre eigenen Gefühle beschreiben. Bevor es zur Anzeige kam, hatte sich die 13-Jährige zunächst nur ihrem Freund anvertraut. Als in einer Gruppe die Rede davon war, dass der Angeklagte in seiner Wohnung eine Sex-Party veranstalten wolle, wurde ein 24-jähriger Zeuge aktiv, informierte die Polizei und auch die Mutter des Mädchens. „Da hat sie jemanden gefunden, der sagt: ‚Das geht nicht, da muss man sich gerade machen‘“, resümierte Richter Witte. Daraufhin rückte das Mädchen auch gegenüber ihrer Mutter und anderen mit der Sprache heraus. Der Angeklagte wurde angezeigt.

Auf die Aussage der Zeugin, die sich an dem Tag des Vorfalls ebenfalls in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten haben und aus dem Zimmer geschickt worden sein soll, gab das Gericht nicht viel. „Sie hat auf uns den Eindruck gemacht, dass sie sich für Sie ins Schwert stürzen wollte“, sagte Richter Witte.

Strafmilderungsgründe zugunsten des Angeklagten fand das Gericht nicht und hielt die Freiheitsstrafe von vier Jahren für angemessen. Allerdings könnte noch viel mehr auf den Westoverledinger zukommen. Bei der Staatsanwaltschaft sollen noch weitere, ähnlich gelagerte Taten anhängig sein, heißt es.

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