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12. Mai 2023, 09:05 Uhr

Ein paar Eternitplatten und Fässer kommen 52-jährigen teuer zu stehen

Das Norder Amtsgericht verurteilte einen Mann aus Berumbur zu einer hohen Geldstrafe, weil er Sondermüll nicht entsorgte, sondern lagerte.

Lesedauer: ca. 2min 38sec
Ein paar Eternitplatten und Fässer kommen 52-jährigen teuer zu stehen

Berumbur Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage – das warf die Staatsanwaltschaft Aurich einem 52-jährigen Großheider nun vor. Verhandelt wurde der Fall am Mittwoch vor dem Norder Amtsgericht. Letztendlich wurde durch Richter Frank Meyer eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Damit wurde die Schuld des Angeklagten festgestellt, aber eine Geldstrafe wird erst fällig, wenn der Mann weitere Vergehen verübt. Sofort zahlen muss er hingegen 1500 Euro an den Nabu.

Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage – was im ersten Moment für Laien klingen mag, als hätte der Mann eine eigene Müllverbrennungsanlage errichtet, stellte sich schnell als falsch heraus.

Bei der Anklageverlesung durch den Staatsanwalt wurde deutlich, was dem Mann im Detail vorgeworfen wurde. Er lagerte alte Ölfässer und asbesthaltige Eternitplatten auf einem Grundstück in Berumbur, welches sich in einem Wasserschutzgebiet befindet. Das gab der Großheider auch zu.

Trotzdem stelle sich der Fall etwas anders dar als angeklagt, so sein Anwalt nach der Verlsesung. „Ja, die Dinge lagerten auf dem Grundstück. Jedoch stammen sie noch vom Voreigentümer, dem Vater meines Mandaten. Er hatte sie dort deponiert – wie man das früher halt machte. Natürlich ist dies nicht richtig, aber mein Mandant war diese Handhabung so gewöhnt“, führte der Anwalt aus. Zudem wurden Gutachten präsentiert, die den Fall unbedenklicher erscheinen ließen.

„Die Fässer wurden überprüft und es wurde ganz klar festgestellt, dass kein Öl oder Ähnliches an ihnen haftete. Auch der Boden um die Eternitplatten wies keine Verunreinigung auf“, sagte der Anwalt, als er die Gutachten präsentierte. Der Mann fügte hinzu: „Die Fässer wurden bereits von meinem Vater als Regentonnen verwendet. Da konnte also gar kein Öl gefunden werden.“

Der Anwalt des 52-Jährigen betonte bei seinem Plädoyer, dass das Verhalten seines Mandanten falsch gewesen ist. Trotzdem beantragte er die Einstellung des Verfahrens. „Die Abholung der Platten ist bereits in Auftrag gegeben, die Fässer wurden entfernt. Ich sehe keine Grundlage, worauf es zu einer Verurteilung kommen könnte. Die Umwelt wurde nicht geschädigt.“

Die Staatsanwaltschaft wollte dies jedoch so nicht stehen lassen. Zwar sehe auch er, dass von den Fässern keine Gefahr ausging und der Müll nicht von dem Mann selbst dort deponiert worden war. Jedoch würde für ihn von einer Einstellung des Verfahrens ein ganz falsches Signal ausgehen, so der Staatsanwalt. Er führte aus: „Ja, man hat Schutt früher so entsorgt. Jedoch haben wir als Menschheit in den letzten 30 Jahren wohl gelernt, dass wir die Umwelt achten müssen. Unser Planet steht kurz vor dem Kollaps und wir alle wissen, dass Asbest krebserregend sein kann. Als Grundstückseigentümer trägt man daher eine gewisse Verantwortung, wenn man solche Stoffe – zumal in einem Wasserschutzgebiet – auf seinem Grundstück liegen lässt.“ Er forderte daher, den Mann zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 75 Euro zu verurteilen.

Der Anwalt des Mannes beantragte darauf hin, seinen Mandanten unter Strafvorbehalt zu verwarnen. „Mein Mandant sieht den Fehler ein und ist noch nie in seinem Leben irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt getreten“, so der Jurist.

Schlussendlich folgte Richter Frank Meyer der Argumentation des Anwalts und verhängte zusätzlich die anfangs erwähnte Zahlung an die Umweltschutzorganisation.

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