Erneut Maskenpflicht in Greetsiel
Landkreis Aurich erlässt neue Allgemeinverfügung
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Am Hafen in Greetsiel muss ab sofort wieder Maske getragen werden. © Tebben-Willgrubs teb
Greetsiel –In der Greetsieler Ortsmitte sowie im Hafenbereich gilt ab sofort wieder eine Maskenpflicht. Dies hat der Landkreis Aurich in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Maskenpflicht gilt in der Mühlenstraße, im Schatthauser Weg, Am Markt, der Sielstraße, den von dort abzweigenden Seitenstraßen sowie im Bereich zwischen dem Parkplatz Ankerstraße/Zur Hauener Hooge und Am Alten Deich. Als geeignete Mund-Nasen-Bedeckung gilt mindestens die medizinische Mund-Nasen-Schutz-Maske (sogenannte OP-Maske) sowie die FFP2-Maske oder Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard.