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28. April 2023, 10:30 Uhr

Ferienwohnungsvermieter in Not: Gemeinde untersagt den Betrieb

Laut Bebauungsplan ist die Vermietung in drei Straßen in Neßmersiel illegal. Eine Änderung der Regeln müssten die Anwohner selbst bezahlen

Lesedauer: ca. 2min 10sec
Die Ferienwohnungen in der Amselstraße, im Taubenweg und Im Winkel in Neßmersiel sind nicht genehmigt und damit illegal.

Die Ferienwohnungen in der Amselstraße, im Taubenweg und Im Winkel in Neßmersiel sind nicht genehmigt und damit illegal. © Bruns ubr

Neßmersiel Wer in der Amselstraße, im Taubenweg und Im Winkel in Neßmersiel Ferienwohnungen vermietet hat, hat das bislang illegal gemacht. Denn der in diesem Bereich des Küstenorts gültige Bebauungsplan sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet vor, in dem die Ferienwohnungsnutzung nicht mal ausnahmsweise zulässig ist. Doch wo kein Kläger, da kein Richter und so konnten in den drei Straßen jahrelang unbeschwert Urlaubsgäste beherbergt werden. Im Januar dann allerdings die böse Überraschung: Einige der Ferienwohnungsbesitzer erhielten Post der Bauaufsichtsbehörde in dem die Vermietung der Unterkunft untersagt wurde. Auslöser des Verfahrens war eine Anzeige, die bei der Behörde erstattet wurde.

Mindestens 29 Ferienwohnungen seien von der Untersagung betroffen, wie Dornums Bauamtsleiter Udo Janssen im Bauausschuss erklärte. Der Bebauungsplan sei seit 2011 in Kraft und wurde 2010 das erste Mal wirksam öffentlich ausgelegt, sodass die Baunutzungsverordnung von 1990 auf den Bebauungsplan anzuwenden sei. Spätere Änderungen in diesem Regelwerk seien damit nicht zugleich Bestandteil des Bebauungsplanes, da diese keine rückwirkende Anwendung finden. „Ferienwohnungen sind dort nicht zulässig und zurzeit auch nachträglich nicht genehmigungsfähig“, fasste Janssen zusammen.

Um die Vermietung weiterhin zu ermöglichen, müsste der Bebauungsplan geändert werden, um die Ferienwohnungen, die bereits vorhanden sind, ausnahmsweise zuzulassen. Der Verwaltung liegen inzwischen von den Eigentümern von 29 Wohnungen Anträge auf eine solche Änderung des Bebauungsplanes vor. Die Kosten für das Verfahren liegen laut Janssen im unteren fünfstelligen Bereich. Mittel im Haushalt der Gemeinde sind dafür nicht eingeplant.

„Es gibt dort einen gültigen Bebauungsplan. Die Eigentümer der Häuser, die diese gekauft und als Ferienwohnung genutzt hätten, hätten sich selbst erkundigen müssen“, so SPD-Ratsherr Alwin Theessen. Wer dort neu gebaut habe, habe das Wohnen als Grund dafür angegeben und daraufhin die Genehmigung erhalten. „Ist es die Aufgabe der Allgemeinheit, diesen Bebauungsplan zu heilen und dafür die Kosten zu tragen? Nein“, betonte er.

Das sah auch die SPD-Fraktionsvorsitzende Angela Harm-Rehrmann so. Nur wenn die Betroffenen die Kosten für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans übernehmen, soll dies vom Rat auch beschlossen werden. Regeln könne man das Ganze über einen Städtebaulichen Vertrag, wie Udo Janssen deutlich machte. Daher sollen nun zunächst Gespräche mit den Vermietern der Unterkünfte geführt werden, bevor der Aufstellungsbeschluss von der Politik gefasst wird.

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