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27. April 2020, 12:28 Uhr

Frau liegt mehrere Tage tot in der Wohnung

Nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann die Polizei eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten.

Lesedauer: ca. 2min 34sec
Die Polizei kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnung zwangsöffnen und betreten. Das ist im Polizeigesetz geregelt.

Die Polizei kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnung zwangsöffnen und betreten. Das ist im Polizeigesetz geregelt. © dpa

NESSE/ISH – Da liegt eine Frau mehrere Tage tot in der Wohnung. Was tun, wenn man als Wohnungsnachbar den Verdacht hat, da stimmt etwas nicht, wenn trotz wiederholten Klingelns und Klopfens niemand öffnet, wenn der Briefkasten überquillt? Michael Drungowski hat reagiert – mehrfach bei der Polizei angerufen und seinen schlimmen Verdacht geäußert. Erst nach Tagen und etlichen Anrufen sowohl auf der Dienststelle als auch bei der Eigentümerin des Hauses und schließlich über das Gesundheitsamt sei die Wohnung der Frau in Nesse zwangsweise geöffnet worden.

Drungowski fand, dass viel früher etwas hätte passieren müssen. Ihm war schon unangenehmer Geruch im Hausflur aufgefallen. „Die Frau war allein nicht lebensfähig“, erzählt er am Telefon, dass sie psychische Probleme gehabt habe und alkoholkrank gewesen sei. Die Polizei sei zwar gekommen, nachdem er sie mehrfach informiert habe, hätte aber nichts feststellen können. Die Beamten hätten durchs Fenster geguckt, aber nichts gesehen und seien dann wieder gefahren. Es sei doch gerade die Pflicht guter Nachbarn, Verdacht zu äußern und die Beamten zu informieren, sagt der 63-Jährige, der sich ärgert, dass es Tage dauerte, ehe die Eingangstür schließlich gewaltsam geöffnet wurde.

„Der Nachbar hat völlig richtig reagiert“, lobt Jörg Mau von der Pressesstelle der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund die Initiative Drungowskis. Es sei tatsächlich gerade wichtig, dass man in der Nachbarschaft aufeinander achte und aktiv werde, wenn einem etwas verdächtig erscheine. Gleichzeitig bat er gerade in diesem speziellen Fall um Verständnis. Auch wenn nicht sichtbar, so seien die Beamten doch sofort aktiv geworden, hätten telefonisch versucht, die Dame zu erreichen, hätten an anderer Stelle die notwendigen Erkundigungen eingezogen und auch den notwendigen Kontakt zur Gesundheitsbehörde hergestellt.

Schon des Öfteren sei die Polizei wegen der betreffenden Frau angerufen worden – dann habe sie sich aber jedes Mal, wenn auch nicht sofort, gemeldet. Die Frau sei, entsprechend auch ihre Erkrankung, selbst polizeilich seit Jahren bekannt. Voller Briefkasten, unangenehmer Geruch – das seien zwar Hinweise gewesen, dass etwas Schlimmes passiert sein könne, aber die Wohnung sei voller Müll gewesen, sodass der Geruch auch daher hätte kommen können, erläuterte Mau die Umstände.

„Man kennt die Leute“, ist auch von der Dienststelle selbst zu hören, dass man sich intensiver mit der Sachlage auseinandergesetzt hat. Man werde tätig, aber es müsse grundsätzlich immer ein begründeter Verdacht vorliegen, dazu müsse der Einzelfall betrachtet werden. Mau erklärt darüber hinaus, dass es in entsprechenden Fällen nicht nur sinnvoll ist, allein die Polizei zu informieren, sondern ebenfalls das Ordnungsamt und gegebenenfalls das Gesundheitsamt, was die Eigentümerin des Hauses nach Angaben Drungowskis wohl schließlich auch veranlasst hatte. „Wir werden dann im Zuge der Amtshilfe mit ins Boot geholt“, sagte Mau. Er verwies auf die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen. „Wir müssen erst ermitteln“, erläuterte er, warum nicht sofort die Öffnung der Tür veranlasst worden sei. Wie lange die Frau am Ende schon tot in der Wohnung lag, wurde nicht mitgeteilt, vermutlich aber zumindest mehrere Tage.

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