Geflügelpest: Stallpflicht für Tiere in Ostfriesland
Ein landesweite Stallpflicht soll es noch nicht geben. Für alles ostfriesischen Landkreise wurde das Aufstallen jedoch angeordnet.
Lesedauer: ca. 1min 16secAurich – Zum Schutz der Tiere vor der hoch ansteckenden Geflügelpest und um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das niedersächsische Landwirtschaftministerium für einige Kreise und Städte eine Aufstallpflicht angeordnet. Dazu zählen auch alle Landkreise in Ostfriesland. Eine landesweite Stallpflicht wird es laut Mitteilung des Ministeriums noch nicht geben. Die Anordnung betrifft das Halten von Hausgeflügel. Dazu zählen Hühner, Enten, Gänse, Trut- und Perlhühner. Auch Hobby-Geflügelhalter müssen ihre Tiere in Ställen unterbringen. Ausnahmen sind für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten möglich.