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8. April 2020, 19:56 Uhr

Gericht bestätigt Parkverbot für Wohnmobile und Wohnwagen

Lesedauer: ca. 1min 00sec
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Eilanträge eines Wohnmobiltouristen gegen Parkverbote über Ostern an Küste abgelehnt. Die Verbote gelten in den Landkreisen Aurich und Wittmund vom 9. bis 14. April für Wohnmobile und Wohnwagen. Der Wunsch des Touristen aus dem benachbarten Landkreis Leer auf freies Reisen und insbesondere Parken seines Wohnmobils sei nicht so schwer zu gewichten wie die Absicht der Landkreise, die Bürger vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus zu schützen und die medizinische Versorgung zu gewährleisten. Das teilte ein Gerichtssprecher zu den Beschlüssen vom Mittwoch mit. Archivfoto: Stromann

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Eilanträge eines Wohnmobiltouristen gegen Parkverbote über Ostern an Küste abgelehnt. Die Verbote gelten in den Landkreisen Aurich und Wittmund vom 9. bis 14. April für Wohnmobile und Wohnwagen. Der Wunsch des Touristen aus dem benachbarten Landkreis Leer auf freies Reisen und insbesondere Parken seines Wohnmobils sei nicht so schwer zu gewichten wie die Absicht der Landkreise, die Bürger vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus zu schützen und die medizinische Versorgung zu gewährleisten. Das teilte ein Gerichtssprecher zu den Beschlüssen vom Mittwoch mit. Archivfoto: Stromann © Stromann str

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