Anzeige

Anzeige

Zum Artikel

Erstellt:
20. September 2023, 16:17 Uhr

Haft und Sicherungsverwahrung für Großheider

Laut Richter stellt der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit dar

Lesedauer: ca. 2min 46sec
Das Landgericht Aurich verurteilte den Großheider und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Archivfoto

Das Landgericht Aurich verurteilte den Großheider und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Archivfoto © Bruns ubr

Aurich Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung sprach das Landgericht Aurich gegen einen 51-jährigen Sexualstraftäter aus Großheide aus. Die Jugendschutzkammer verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Übergriffs mit Gewalt und sexueller Belästigung.

Der Großheider hatte im Februar in einer Diskothek zwei Jugendliche in sexueller Absicht angefasst und einen von ihnen auf den Hals geküsst. Den jungen Männern war das unangenehm. Deshalb wechselten sie innerhalb der Diskothek den Standort. Doch der Angeklagte ließ nicht locker, kehrte mit einer Schnapsflasche zu ihnen zurück und animierte sie zum Trinken. „Dann haben sie sich auf einen von beiden konzentriert. Sie haben ihn nicht aus den Augen gelassen“, sagte Richter Bastian Witte mit Verweis auf Bilder einer Überwachungskamera.

Als dieser Junge allein war, zog der Angeklagte ihn in die Toilette, nahm sexuelle Handlungen vor und zerkratze dem Jugendlichen den Rücken. Eine Mitarbeiterin der Diskothek schritt ein, als sie vier Füße in der Toilette sah.

Der Angeklagte hatte alles heruntergespielt. Die Jungen seien auf ihn zugekommen und hätten ihm den Schnaps weggetrunken. „Der Videofilm zeigt, dass es so nicht stimmt“, stellte der Vorsitzende klar. „Das sind objektive Beweise.“ Auf der Toilette sei alles einvernehmlich passiert, so die Behauptung des 51-Jährigen. Doch auch das glaubte ihm die Kammer nicht. „Es gab keine Anzeichen, dass der Junge auf Sie zukam oder experimentierfreudig war. Er schrieb gerade mit einem Mädchen, mit dem er gerade zusammengekommen war. Er hat Ihnen gesagt, dass er das nicht will“, betonte Richter Witte.

Besonders ausführlich erklärte der Richter, warum mit der Sicherungsverwahrung auf die Taten des Angeklagten reagiert werden muss. Da waren die vielen einschlägigen Vorstrafen. Die Hälfte der letzten 22 Jahre hat der 51-Jährige im Gefängnis verbracht. „Bei Ihnen gibt es eine riesige Bandbreite an sexuellem Verhalten“, diagnostizierte Richter Witte. Zu den Opfern gehörten Kinder ebenso wie männliche Jugendliche. Eine Zeit lang lebte der Angeklagte mit einer 14-Jährigen zusammen, die er auch schwängerte. „Man hat schon fast den Eindruck, es ist Ihnen egal, wer es ist“, sagte der Vorsitzende. „Die Wahl der Opfer ist zufällig.“

Der Großheider zeige eindeutig eingeschliffene Verhaltensmuster, das Vorgehen sei immer gleich. Sogar die Ansprache der Opfer erfolge mitunter mit gleichlautender Wortwahl. „Die Sexualdelikte laufen nach ähnlichem Muster ab“, konstatierte Richter Witte.

Hinzu komme eine düstere Prognose. Denn der Angeklagte weist eine Intelligenzminderung und eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur auf, was für eine hohe Rückfallgefahr spricht. Die Schuld weist der Angeklagte immer den Opfern zu, über sein eigenes Verhalten denkt er nicht nach.

Außerdem hatte der Großheider immer wieder gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. Dazu gehörte der Verzicht auf Alkohol oder die Meidung von Plätzen, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. „Die Führungsaufsicht ist bei Ihnen vollkommen ins Leere gelaufen“, sprach der Vorsitzende die harte Realität klar und deutlich aus.

Therapien hatte der Angeklagte abgebrochen oder von vornherein klipp und klar abgelehnt.

Für das Gericht gab es deshalb nur noch eine Möglichkeit, die Allgemeinheit vor dem Angeklagten zu schützen. „Es ist für uns eindeutig, dass die Sicherungsverwahrung erforderlich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen“, lautete das Fazit, das Richter Witte zog.

„Was heißt das jetzt? Sicherungsverwahrung?“, wollte der Angeklagte wissen. „Es wird regelmäßig überprüft, ob Sie noch eine Gefahr darstellen. Die Sicherungsverwahrung ist aber grundsätzlich unbefristet“, konfrontierte der Richter den Großheider mit der ungeschönten Wahrheit.

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen