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24. Mai 2023, 06:00 Uhr

28-jähriger Auricher muss für Totschlag mehr als neun Jahre in Haft

Er ging fremd. Seine Frau nannte die Nebenbuhlerin „eine Schlampe“. Dafür bezahlte sie mit ihrem Leben. Das Landgericht sprach jetzt das Urteil

Lesedauer: ca. 1min 58sec
Der 28-Jährige muss wegen Totschlags für über neun Jahre hinter Gittern.

Der 28-Jährige muss wegen Totschlags für über neun Jahre hinter Gittern. © Lennart Stock/dpa

Aurich Der 28-jährige Angeklagte, der in der Nacht zum 19. September vergangenen Jahres seine nach muslimischem Recht geltende Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in der Popenser Straße in Aurich erwürgte, muss für neun Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich verurteilte den Angeklagten aber nicht – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wegen Mordes, sondern wegen Totschlags und einer Körperverletzung, die er der 20-jährigen Mutter des gemeinsamen Kindes 19 Tage vor der Tötung zugefügt hatte. Schon damals hatte es heftigen Streit gegeben, weil die Beziehung des Angeklagten zu einer Ukrainerin bekannt wurde. Mit dieser Frau und seiner zweijährigen Tochter wollte er zusammenleben und sich deshalb von seiner Frau trennen.

Er führte nebenbei eine andere Beziehung

In der Tatnacht war er nach Mitternacht heimgekehrt. Seine Frau habe ihn beleidigt und mit den Worten empfangen, ob er mal wieder bei einer „Schlampe“ gewesen sei. Der Angeklagte gab an, dass seine Frau ihn auch körperlich attackiert habe, was in einer gegenseitigen Schubserei gemündet sei. Er wisse nur noch, dass er dann seine Hände an ihren Hals gelegt habe. Irgendwann habe seine Frau sich nicht mehr gerührt und zu Boden gegangen.

Er würgte seine Frau minutenlang, weil sie ihn beschimpft hatte

„Erinnerungslücken zum Tatgeschehen sind nicht ungewöhnlich“, sagte Richter Björn Raap, „aber das ist auch nicht der entscheidende Punkt, weil durch den Rechtsmediziner der Tathergang konstruierbar war. Es gab einen mehrminütigen Todeskampf.“ Verletzungen im Gesicht und Armen zeugten davon, dass dem Opfer der Mund zugehalten und weitere Gewalt angetan wurde. Zudem erlitt die Frau eine stark blutende Platzwunde an der Stirn, die zu einer großen Blutlache führte. Wie diese Verletzung zustande kam, konnte der Rechtsmediziner nicht exakt feststellen. „Diese Kopfwunde war aber nicht entscheidend für den tödlichen Ausgang“, stellte der Vorsitzende fest. Todesursächlich war das minutenlange Würgen.

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