Kreisumlage sinkt um drei Prozent
CDU setzt sich mit Antrag zur Entlastung der Kommunen im Landkreis Aurich durch.

Abstimmungsniederlage für Aurichs Landrat Olaf Meinen. Er konnte sich mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen. ©
Aurich/KDH – Eine breite Allianz hat sich an diesem Mittwoch im Kreistag gegen die Haltung der SPD und des Landrats durchgesetzt und die Senkung der Kreisumlage um drei Prozentpunkte beschlossen. Dem Votum (34 Ja-, 14 Enthaltungen und sechs Nein-Stimmen) war eine kontroverse Diskussion in der Auricher Stadthalle vorangegangen.
Landrat Olaf Meinen mahnte auch angesichts der unkalkulierbaren Pandemie-Lage, zunächst die Zahlen für den Etat 2021 zusammenzutragen und dann über eine Umlagesenkung zu sprechen. Schließlich schlug er als Kompromiss eine Senkung um 1,5 Punkte und ein gerechtes Verteilen möglicher, späterer Überschüsse auf die Kommunen vor. Dafür jedoch kassierte Meinen eine klare Abstimmungsniederlage – er fand nur zwei Mitstreiter in den Reihen der Abgeordneten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Sven Behrens betonte: „Wir wollen unseren Städten und Gemeinden in finanziell schwierigen Zeiten helfen.“ Daher sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die Umlage von 53,5 auf 50,5 Prozent „entschlossen zu senken“. Im Kreisetat macht das rund 6,6 Millionen Euro aus. Der Landkreis könne diesen Weg gehen, da in den vergangenen Jahren stets Überschüsse erzielt worden seien.
Meinen betonte hingegen, dass die Situation in diesem Jahr eine völlig andere sei. Für ihn sei unverständlich, „in der schlimmsten Pandemie, die wir je erlebt haben“, die Umlage so deutlich zu senken: „Das ist verfrüht.“ Corona-Rettungspakete werde es in den nächsten Jahren nicht mehr geben. Meinen appellierte vor diesem Hintergrund energisch, zunächst den Etat 2021 aufzustellen und sich dann im Januar/Februar zu verständigen. Behrens hielt dagegen: Jetzt könne die Verwaltung von Anfang an mit weniger Geld kalkulieren. Am Ende stand die Mehrheit für den CDU-Antrag. Landrat Meinen blieb da nur noch ein Hinweis: „Erst wenn der Kreistag die Haushaltssatzung im Frühjahr beschließt, ist das rechtlich verbindlich.“