Mehr Haushalte profitieren jetzt vom Wohngeld

Von Werner Jürgens

Mehr Haushalte profitieren jetzt vom Wohngeld

Wer bisher kein Anrecht auf Wohngeld hatte, sollte unbedingt seine Einkommensverhältnisse prüfen. Denn vielleicht lohnt ein Antrag inzwischen. Um der Kostenexplosion bei Mieten und Heizkosten Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr nämlich das Wohngeld reformiert und ein „Wohngeld-Plus“ auf den Weg gebracht. Damit können nun wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger als bisher Wohngeld beziehen.

Bundesweit sollen statt bisher 600000 ab Januar diesen Jahres zwei Millionen Haushalte davon profitieren. Außerdem ist der durchschnittliche Förderbetrag von zuvor 190 Euro auf 370 Euro angestiegen. Im Landkreis Aurich hat sich das bereits bemerkbar gemacht. Vor allem die Erstanträge haben deutlich zugenommen. Volker Seemann vom Amt für Jugend und Soziales präsentierte in der Sozialausschusssitzung die entsprechenden Zahlen und erläuterte, was bei einer Antragsstellung zu beachten ist.

Die Gesamtzahl der Wohngeldanträge im Landkreis Aurich hat sich im Vergleich zu 2022 von 812 auf 1608 in diesem Jahr nahezu verdoppelt. Bei der Erstanträgen waren es im Jahr zuvor noch 257. Mittlerweile sind es 836. Dass ist eine Steigerung von 225 Prozent. Allein in der Stadt Aurich, die eine eigenständige Wohngeldstelle hat, sind die Erstanträge binnen Jahresfrist von 42 auf 200 um 376 Prozent in die Höhe geschossen.

Anspruch auf Wohngeld haben Menschen mit niedrigem Einkommen wie beispielsweise Rentner/innen, Teilzeitbeschäftigte, Bezieher/innen von ALG I oder Kurzarbeitergeld. Nicht berechtigt sind Personen, die ihre Wohnkosten schon über andere Sozialleistungen bezahlt bekommen. Die Höhe des Wohngeldes bemisst sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und deren Gesamteinkommen sowie der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbst genutztem Wohnraum.

Zur Orientierung demonstrierte Volker Seemann dies an zwei Beispielrechnungen. Demnach hat eine alleinstehende Rentnerin mit einer Brutto-Rente von 860 Euro bei einer monatlichen Brutto-Kaltmiete von 420 Euro Anspruch auf 272 Euro Wohngeld. Die zweite Beispielrechnung betraf ein Ehepaar mit einem Kind, in der eine Person 1900 Euro brutto verdient und die andere arbeitslos ist, jedoch keinen Anspruch auf ALG I hat. Bei einer Belastung für das Eigenheim von 500 Euro monatlich dürfte diese Familie 335 Euro Wohngeld beanspruchen.

Das Bundesbauministerium hat auf seiner Internetseite einen Wohngeld-Plus-Rechner eingerichtet. Die Internetadresse lautet www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner. Allerdings sind dessen Resultate nicht verbindlich sondern lediglich ungefähre Richtwerte. Bei Fragen empfiehlt Volker Seeman sich am besten direkt an die zuständige Wohngeldstelle im Landkreis bzw. der Stadt Aurich zu wenden. Ansonsten können die Anträge auch online gestellt werden über die folgende Internetadresse: www.kommune365.de/landkreis-aurich/dienstleistung/wohngeld-miet-und-lastenzuschuss.