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16. Juni 2023, 10:32 Uhr

Norden: Ein Punktesystem für die Grundstücksvergabe

Lesedauer: ca. 2min 48sec
Norden: Ein Punktesystem für die Grundstücksvergabe

Norden Wohnraum ist knapp und teuer, nicht nur in Norden. Zudem kämpft die Stadt Norden mit dem Missverhältnis zwischen Ferienimmobilien beziehungsweise nur temporär genutzten Wohnimmobilien sowie dem Bedarf an Wohnbauland durch Menschen, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Norden haben oder gründen wollen. Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, die städtebauliche Entwicklung zukünftig aktiv zu steuern. Neben der Schaffung stadteigener Neubaugebiete soll künftig eine Richtlinie über die Vergabe von Grundstücken entscheiden.

Es gibt bundesweit bereits viele Städte und Gemeinden, die ein Punktesystem eingeführt haben, um insbesondere jungen Familien den Erwerb von Bauland zu ermöglichen. Um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren, sollen dem Entwurf nach 30 Prozent der Baugrundstücke an Personen gehen, die nicht unter den bevorzugten Personenkreis fallen.

Verschiedene Punkte und Eigenschaften sollen zukünftig bei der Bewertung berücksichtigt werden. Besonders gewichtet wird vor allem die Tatsache, ob dem gemeinsamen Haushalt Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angehören. Hierfür sollen demnach 20 Punkte für ein Kind, 30 Punkte für zwei Kinder sowie 40 Punkte für drei Kinder und mehr angerechnet werden. Pflegebedürftige Angehörige mit nachgewiesenem Pflegegrad eins oder höher sowie Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 70 Prozent finden pro Person mit weiteren zehn Punkten Berücksichtigung.

Interessant für die Bewertung ist zudem die Zeit, in der eine der haushaltsangehörigen Personen in der Stadt Norden bereits wohnt oder gewohnt hat. Vorausgegangene Zeiten der letzten 20 Jahre sollen berücksichtigt werden. Ansonsten fließt die Zeit seit mindestens fünf Jahren mit zehn, bis zu zehn Jahren mit 15 sowie darüber hinaus mit 20 Punkten in die Rechnung ein. Außerdem wird auch der Wunsch nach einer Familienzusammenführung berücksichtigt. Voraussetzung hierbei ist der gemeldete Haushalt eines Angehörigen ersten oder zweiten Grades.

Wer innerhalb der Stadt arbeitet, kann ebenfalls mit zehn Punkten rechnen. Darüber hinaus soll es für eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einem eingetragenen Norder Verein fünf Punkte geben. Für ein ehrenamtliches Engagement bei der Norder Feuerwehr, dem THW, der DLRG oder einen anderen Katastrophenschutzorganisation gibt es pro aktiver Person sogar zehn Punkte.

Sollte es zukünftig mehrere Bewerber mit derselben Punkteanzahl geben, soll das Los entscheiden. Über die Reihenfolge, nach der sich die Bewerber den Bauplatz aussuchen können, entscheidet die Reihenfolge des Bewerbungseingangs.

Die Beschlussvorlage sieht zudem vor, dass die Bewerber grundsätzlich mit ihrer Bewerbung die gesicherte Finanzierung des Bauvorhabens nachweisen müssen.

Weitere Einschränkungen sollen zudem für die Nutzung des erworbenen Grundstücks gelten. So ist der Baugrund ausschließlich zur Eigennutzung bestimmt. Der Bau des Wohngebäudes muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Vertragsschluss beginnen – andernfalls geht das Grundstück an die Stadt Norden zwecks weiterer Vergabe zurück.

Unabhängig von den Vergabekriterien möchte die Stadtverwaltung Baugrundstücke aus eigenem Besitz nur noch als Erbbaugrundstücke anbieten. Hintergrund sind die stark gestiegenen Grundstücks- und Baukosten, die insbesondere für junge Familien ein Hinderungsgrund für den Bau eines Eigenheims darstellen. Mit der Vergabe eines Grundstücks mittels Erbpachtvertrag entfällt der Kaufpreis, sodass den Bauherren mehr Kapital für das eigentliche Bauvorhaben zur Verfügung steht.

Darüber hinaus behält die Stadt mit der Vergabe von Erbbaurechten die Möglichkeit, Einfluss auf die Nutzung des Grundstücks zu nehmen. Damit sollen vor allem Ferien- und Zweitwohnungen verhindert werden. Außerdem ist ein Verbot von Schottergärten vorgesehen, so wie es die Niedersächsische Bauordnung eh vorsieht.

Die Stadt ist berechtigt, auf Grundlage der Bauordnung entsprechende Verbote auszusprechen. Das hat zuletzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (AZ: 1 LA 20/22) bestätigt. Geklagt hatten die Eigentümer eines Einfamilienhauses aus Diepholz.

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