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13. Juni 2023, 07:00 Uhr

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Norden kämpft gegen die Giftpflanze

Riesen-Bärenklau – auch Herkulesstaude genannt – kann bei Mensch und Tier zu schmerzhaften Verbrennungen führen

Lesedauer: ca. 3min 12sec
Die trügerisch hübsch aussehenden Blüten des giftigen Riesen-Bärenklaus. Foto: pixabay

Die trügerisch hübsch aussehenden Blüten des giftigen Riesen-Bärenklaus. Foto: pixabay ©

Es ist wie der Kampf David gegen Goliath – mit dem kleinen Unterschied, dass David kaum eine Chance hat, den Kampf zu gewinnen. Dabei ist die Rede vom Riesen-Bärenklau. Diese invasive Pflanze hat sich in den vergangenen Jahrzehnten massiv ausgebreitet, ist zu einer Plage geworden. Dabei sieht das Gewächs gar nicht gefährlich aus, im Gegenteil. In voller Blüte könnte man es durchaus als nett anzusehenden Bewuchs an den Grünstreifen entlang von Straßen, Entwässerungsgräben oder am Rand von landwirtschaftlich genutzten Feldern bezeichnen.

Doch die Herkulesstaude, so ein weiterer gebräuchlicher Name für den Heracleum mantegazzianum, ist alles andere als eine willkommene Gartenpflanze. Ursprünglich stammt sie aus dem Kaukasus und ist in Europa und Nordamerika ein invasiver Neophyt. Eine Pflanze, die sich mit menschlicher Einflussnahme in einem Gebiet etabliert hat, in dem sie zuvor nicht heimisch war. Sie bildet fotosensibilisierende Substanzen, die in Kombination mit Sonnenlicht oder auch stärkerem Lampenlicht wirken. Berührungen in Verbindung mit Tageslicht können bei Menschen und anderen Säugetieren zu schmerzhaften Quaddeln und Blasen führen, die schwer heilen und wie Verbrennungen erscheinen.

Im Entwässerungsgraben entlang des Altendeichswegs stehen unzählige der Giftpflanzen – noch mit verschlossenen Knospen. Foto: Christian Walther

Im Entwässerungsgraben entlang des Altendeichswegs stehen unzählige der Giftpflanzen – noch mit verschlossenen Knospen. Foto: Christian Walther ©

Das Gefährliche an der Pflanze ist der Staudensaft. Der gelangt durch Berührung der Blätter auf die Haut, löst dort in Kombination mit Sonnenlicht Verbrennungen aus. Anschließend dauert es eine Weile, bis sich erste Symptome zeigen. Dann aber wird es richtig unangenehm und schmerzhaft.

Die betroffene Hautstelle rötet sich, es fängt an zu jucken. Im weiteren Verlauf bilden sich verbrennungstypische Wasserblasen, Rötungen und Juckreiz nehmen zu. Nach ein bis zwei Tagen kommen Schmerzen hinzu, der gleichzeitige Juckreiz wird unerträglich. Im weiteren Verlauf löst sich die betroffene Haut ab. Nicht selten verbleiben sichtbare Narben. Eine nicht näher bezifferte Zahl an Menschen leidet zudem unter Fieber und erleidet Kreislaufschocks.

Richtiger Umgang mit der Giftpflanze

Aus genannten Gründen haben zahlreiche Kommunen der Herkulesstaude den Kampf angesagt. Dabei sollte jeder mit äußerster Vorsicht an die Entfernung der Staude herangehen, denn der Saft kann auch durch normale Alltagskleidung dringen und somit toxisch reagieren. Empfohlen wird ein spezieller Schutzanzug von Kopf bis Fuß. Geschlossenes Schuhwerk ist unabdingbar, ebenso Lederhandschuhe, Gesichtsschutz sowie eine Schutzbrille. Experten empfehlen einen wolkenverhangenen Tag.

Die Pflanze kann dabei am Strunk abgetrennt werden. Dann sollte das Wurzelwerk mit mindestens zehn Zentimeter Tiefe ausgegraben werden, da diese mehrjährig überleben und erneut austreiben können. Wieder aufkeimende Pflanzen sollten, sobald sie bemerkt werden, umgehend abgemäht werden.

Die Pflanzen werden am besten über den Restmüll entsorgt, da dieser gewöhnlich der Verbrennung zugeführt wird. Knospen und Blüten können zur Sicherheit auch in der heimischen Feuerschale verbrannt werden. Dabei ist aber auf eine rückstandslose Verbrennung zu achten.

Vor der Blütezeit die Pflanzen vernichten

Die Monate Juni und Juli sind die Blütezeit des Riesenbärenklaus, daher ist es derzeit unerlässlich, bei Bekanntwerden eines Standorts sofort aktiv zu werden. In manchen Fällen sind betroffene Grundbesitzer bereits von sich aus tätig geworden, haben Grünstreifen abgemäht oder Pflanzen ausgegraben und entsorgt.

In Fällen, wo sich Grundbesitzer nicht um die Vernichtung der Pflanze kümmern, wird die Stadt Norden tätig. Diese hat im Jahr 2014 eine Verordnung zur Bekämpfung der Herkulesstaude erlassen. Diese regelt nicht nur, dass der Anbau oder das Ansiedeln verboten ist, sondern auch die Pflicht zur Verhinderung einer Ausbreitung und zum Entfernen vorhandener Pflanzen.

Verbrennungen ersten und zweiten Grades sind das Resultat einer Berührung der Haut mit der Herkulesstaude. Häufig bleiben Narben zurück. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Verbrennungen ersten und zweiten Grades sind das Resultat einer Berührung der Haut mit der Herkulesstaude. Häufig bleiben Narben zurück. Foto: Landratsamt Unterallgäu ©

Waren es vor ein paar Jahren noch rund 15 Standorte im Stadtgebiet, bei denen die Verwaltung die Grundeigentümer auf ihre Pflicht zur Entsorgung aufmerksam machen musste, ist die Zahl mittlerweile rückläufig. So wurden in diesem Jahr bislang nur fünf Standorte gemeldet, bei denen die Verwaltung tätig werden musste, erklärt eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf KURIER-Nachfrage. Einer dieser Standorte ist entlang des Altendeichswegs zu finden. Während der meterbreite Grünstreifen direkt neben der Straße von den Eigentümern selbstständig gemäht wurde, sind im benachbarten Entwässerungsgraben über mehrere Hundert Meter noch zahlreiche Pflanzen vorhanden. Und die besitzen aktuell noch verschlossene Knospen – ein optimaler Zeitpunkt also, um der Verbreitung des Samens vorzubeugen und der Giftpflanze den Garaus zu machen.

Grundeigentümer, die der Aufforderung zur Vernichtung nicht nachkommen, müssen im Übrigen nach einer schriftlichen Aufforderung mit einem Bußgeldverfahren und bei zwangsweiser Entsorgung durch ein von der Stadt beauftragtes Fachunternehmen mit der Übernahme der Entsorgungskosten plus Verwaltungsgebühr rechnen.

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