Anzeige

Anzeige

Zum Artikel

Erstellt:
29. April 2020, 19:50 Uhr

Norder ADFC lobt Novellierung der StVO

Lesedauer: ca. 1min 20sec
Vor allem Radfahrer sollen mit der Novelle besser geschützt werden:Mindestens 1,5 Meter Abstand müssen beim Überholen eingehalten werden.

Vor allem Radfahrer sollen mit der Novelle besser geschützt werden:Mindestens 1,5 Meter Abstand müssen beim Überholen eingehalten werden. ©

Norden/IGR – Seit Dienstag gilt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie stärkt vor allem die Rechte von Radfahrern. Wolfgang Hellriegel vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Norden begrüßt die Novellierung: „Es ist ein toller Schritt vorwärts.“ Erstmals sei in der StVO verankert, dass Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Bislang war dies nur eine Empfehlung. „Viele wissen das nicht, deshalb fordern wir eine Aufklärungskampagne und die nötige Technik zur Überwachung der Vorgaben“, erklärt Hellriegel.

Darüber hinaus gibt es bei vielen Verstößen nun höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg. Die Novellierung geht dem ADFC aber nicht weit genug.

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen