Osterfeuer: Ein neuer Termin für alle

Osterfeuer: Ein neuer Termin für alle

Im vergangenen Jahr loderten die Feuer in der Region. In diesem Jahr muss auf den Brauch verzichtet werden. Archivfoto

Aurich/Norden/HEI – In diesem Jahr kann Ostern nicht so gefeiert werden, wie viele es sich wünschen. So muss unter anderem auf die traditionellen öffentlichen Osterfeuer wegen der Ansteckungsgefahr in der Corona-Krise verzichten werden. Das Land hat die Brauchtumsfeuer verboten – ein Abbrennen zu einem späteren Zeitpunkt aber erlaubt.

Wann dieser Termin sein kann, darüber wollen die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen im Landkreis in ihrer nächsten Sitzung am 16. April beraten. Ziel der Städte und Gemeinden sei es, so Kreissprecher Rainer Müller-Gummels, sich auf einen kreisweit einheitlichen Termin zu einigen. Vorher ist ein Abbrennen nicht zulässig.

Im Landkreis Wittmund haben sich die Städte und Gemeinden mit der Kreisverwaltung bereits auf einen Termin im Spätherbst geeinigt. Auch der Landkreis Leer peilt einen Termin in der zweiten Jahreshälfte an.

Keine Anlieferung mehrBereits aufgeschichtete Haufen dürfen, wo dies möglich ist, bis zu diesem Nachholtermin liegen bleiben. Im Gebiet der Stadt Norden ist zudem die Anlieferung von weiterem Material untersagt. Darauf weist der Leiter des Fachdienstes Bürgerdienste und Sicherheit, Uwe Fröbel hin.

Wer trotz des Verbots ein Osterfeuer abbrennt, dem droht wegen illegaler Abfallbeseitigung ein Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro. Hinzu kommen ein mögliches Bußgeld gegen die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie die Kosten für mögliche Einsätze von Polizei und Feuerwehr. Insgesamt könnten sich die Strafen auf eine Summe von mehreren Tausend Euro summieren.

Kontrollen angekündigtPolizei und Ordnungsämter werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren und die Polizei dafür auch zusätzliches Personal einsetzen. „Die Feuerwehren im Landkreis sind verpflichtet, jedes Osterfeuer umgehend zu löschen – egal, ob eine Gefahr davon ausgeht oder nicht“, so Manuel Goldenstein, Sprecher der Feuerwehren im Kreis Aurich. Die Wehren hätten eine klare Anweisung erhalten, die durchgesetzt werden müsse und keine Spielräume zulasse.

Der Kreisfeuerwehrverband Aurich appelliert in einer Pressemitteilung an die Vernunft der Bürger, keine Osterfeuer zu entfachen und damit Menschenansammlungen zu provozieren. Jeder Feuerwehreinsatz führe dazu, dass die Einsatzkräfte sich der Gefahr einer Ansteckung durch das Coronavirus aussetzten, heißt es weiter.

Gegen ein „kleines Feuer“ in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb ist dagegen nichts einzuwenden. Diese seien zulässig, sofern die geltenden Einschränkungen beachtet und Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum reduziert würden, darauf hat der Landkreis Leer in einer Mitteilung hingewiesen.