Reeder-Entführung: Siebter Angeklagter verurteilt
55-Jähriger soll mehr als acht Jahre in Haft. Im Prozess gab der Mann zu, an der Tat beteiligt gewesen zu sein – allerdings nicht als Kopf der Bande.

Auricher Landgericht zieht strafrechtlichen Schlussstrich unter Reeder-Entführung. © Tebben-Willgrubs teb
Aurich/MARI – Das Landgericht Aurich hat gestern unter die Entführung eines Leeraner Reeders mit der Forderung von einer Million Euro einen strafrechtlichen Schlussstrich gezogen. Der letzte von mehreren Tatbeteiligten, ein 55-jähriger Pole, wurde wegen erpresserischen Menschenraubs und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht blieb damit neun Monate unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Verteidiger hatte auf eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt plädiert.
Das Gericht war der Ansicht, dass der Angeklagte zum Führungspersonal gehörte, das den Geschäftsmann am Morgen des 19. April 2016 unter Vortäuschung einer Polizeikontrolle auf dem Weg zur Arbeit abfing und fast 40 Stunden lang in einer Ferienwohnung festhielt.
Die Tatbeteiligung räumte der Angeklagte ein. In einem einstündigen Monolog wollte er die Rolle des Chefs der teilweise aus Polen angereisten Mittäter nicht akzeptieren. Er stellte sich als Rädchen im Getriebe dar. Außerdem habe er die Tat nur wegen seiner Alkohol- und Spielsucht begangen, behauptete er. Im nüchternen Zustand wäre das nie passiert.
Das kaufte ihm das Gericht aber nicht ab. „Sie haben Ihre Einlassung immer wieder angepasst“, stellte Richter Bastian Witte fest. Den Alkoholkonsum während der Zeit der Entführung habe er übertrieben dargestellt.
Nur wenige Tage nach der Entführung versuchten die Täter erneut, Geld vom freigelassenen Opfer zu bekommen. Bei einem vermeintlichen Treffen gelang dem Angeklagten die Flucht vor der Polizei bis nach New York, wo er drei Jahre untertauchte.