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15. Juni 2023, 12:03 Uhr

Strauchschnitt: Immer die Verkehrssicherheit gewährleisten

Lesedauer: ca. 2min 19sec
Strauchschnitt: Immer die Verkehrssicherheit gewährleisten

Norderney Das feuchte Frühjahr mit großen Mengen an Niederschlag hat die Vegetation bestens sprießen lassen. Büsche, Sträucher und Bäume haben dabei kräftig ausgeschlagen. Manchmal eben so weit, dass das Grün auch den öffentlichen Raum auf Bürgersteigen und Straßen beeinträchtigt. Die Stadt Norderney und mit ihr die Technischen Dienste versuchen ihr Bestes, um dem Problem Herr zu werden. Überall auf der Insel sieht man die Gärtner der TDN bei der Arbeit.

TDN leisten ganze Arbeit

Aber auch Privatleute werden angehalten, sich bei Überwuchs um einen Rückschnitt zu kümmern. So verwundert es kaum jemanden, dass es nach der vegetationsfreundlichen Witterung im April und Mai vorkommt, dass Anpflanzungen von Grundstücken in das Lichtraumprofil der jeweiligen Straße hineinwachsen und dadurch der öffentliche Verkehr behindert und sogar gefährdet werden kann.

Natürlich kann diese Behinderung auch von einem städtischen Grundstück ausgehen. Sollte dies festgestellt werden, bittet die Stadtverwaltung um eine entsprechende Mitteilung, damit der Überwuchs umgehend beseitigt werden kann.

Rückschnitt erforderlich

Gerade jetzt gehört die Gartenpflege für die meisten Grundstückseigentümer zu den häufigsten Freizeitbeschäftigungen. Dabei sollte jedoch vor allem bei Grundstücken, die an einen Gehweg, Radweg, an einer Straße oder andere öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, daran gedacht werden, überhängende Äste und anderen Überwuchs regelmäßig zu beseitigen.

Für die Verkehrsteilnehmer auf den öffentlichen Verkehrsflächen kommt es zu Behinderungen, manchmal aber auch wegen mangelnder Sicht zu Gefährdungen. Besonders gefährdet sind dabei Kinder, die bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen.

Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und können im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Anpflanzungen, hier speziell Hecken, lebende Zäune, dürfen nicht in Gehweg und Fahrbahn ragen oder hineinwachsen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

Verkehrssicherheit

Der Verkehr auf den Gehwegen darf weder gefährdet noch erschwert werden.

Vor allem müssen Verkehrszeichen und andere Verkehrsanlagen sowie Schilder mit Straßennamen ungehindert zu sehen sein. Hierbei sind die Angaben zum Lichtraumprofil unbedingt einzuhalten. Weiterhin ist es überaus wichtig, dass Feuerwehr- und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert und auf dem schnellsten Wege zum Einsatzort gelangen können.

Kosten für Anlieger

Und sollte der Appell bei dem einen oder anderen dann doch nicht eine nachhaltige Wirkung erzielen und fruchten, bleibt da immer noch eine Fristsetzung durch die Stadt, bevor der Rückschnitt dann durch fremde Gärtner oder durch Mitarbeiter der TDN auf Kosten des jeweiligen Grundstücksbetreibers durchgeführt wird. „Das wäre dann aber wirklich der letzte Schritt. Wir versuchen es vorher immer zuerst im Guten, uns mit dem Grundstücksbesitzer zu verständigen und zu einigen“, stellt Hillrich Holtkamp vom zuständigen Fachbereich bei der Stadt Norderney heraus.

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