Anzeige

Anzeige

Zum Artikel

Erstellt:
14. Mai 2021, 10:00 Uhr

Tiertransport muss genehmigt werden

Lesedauer: ca. 1min 30sec
270 Zuchtrinder (Symbolfoto) sollen über Aurich nach Marokko transportiert werden.

270 Zuchtrinder (Symbolfoto) sollen über Aurich nach Marokko transportiert werden. ©

Aurich Im Rechtsstreit um einen Tiertransport von 270 Zuchtrindern nach Marokko hat das Verwaltungsgericht Oldenburg zugunsten der Kläger entschieden. Der am Montag gefasste Beschluss verpflichtet den Landkreis Aurich einen ursprünglich auf Weisung des Landes abgelehnten Transport zu genehmigen.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dieser Erlass wies die Auricher Kreisverwaltung dazu an, einen geplanten Tiertransport von Aurich nach Marokko nicht zu genehmigen. Zur Begründung seitens des Landes hieß es unter anderem, „die rund 270 Zuchtrinder würden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Marokko tierschutzwidrig behandelt und geschlachtet.“

Dass die Anordnung des Erlasses in diesem Falle keinen Bestand habe, befand in der Folge das Verwaltungsgericht Oldenburg. Aus diesem Grund wurde der Landkreis Aurich „im Wege der einstweiligen Anordnung“ nun verpflichtet, den vorgesehenen Transport zu genehmigen. Gegenüber der Kreisverwaltung hat das Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass nach rechtlicher Bewertung des Beschlusses von einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht abgesehen wird.

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen