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Erstellt:
20. Dezember 2020, 16:30 Uhr

Wenn die Stadt das letzte Geleit übernimmt

Immer öfter muss sich das Ordnungsamt um die Beisetzung Verstorbener kümmern – entweder, weil es keine Verwandten gibt oder diese sich weigern.

Lesedauer: ca. 3min 27sec
Wer ohne Angehörige verstirbt, wird von Amts wegen bestattet.

Wer ohne Angehörige verstirbt, wird von Amts wegen bestattet. © Tebben-Willgrubs teb

Norden/HEI – Es ist nur eine Handvoll Menschen, die an diesem trüben, nasskalten Tag auf dem Norder Parkfriedhof dem Sarg des Verstorbenen folgt. Glockengeläut begleitet die kleine Trauergesellschaft bei ihrem Gang von der Friedhofskapelle zum Grab. Kaum jemand käme auf den Gedanken, dass es sich bei dem Begräbnis um eine „ordnungsbehördliche Bestattung“ handelt. So heißen im Verwaltungsdeutsch Beisetzungen für Tote ohne Angehörige. „Das ist unser Anspruch“, sagt Christina Krage von der Stadt Norden. (...).
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