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12. Mai 2023, 09:00 Uhr

Wusste er von der Drogenplantage? Aussage belastet Rademacher-Jelten schwer

Der Emsländer kommt nach Teilgeständnis und Zahlung einer hohen Kaution vorläufig auf freien Fuß

Lesedauer: ca. 2min 29sec
Wusste er von der Drogenplantage? Aussage belastet Rademacher-Jelten schwer

Wiesmoor Im Prozess um die Drogenplantage in Wiesmoor ist das Tischtuch zwischen den beiden Angeklagten wohl endgültig zerschnitten, nachdem der 32-jährige Hauptangeklagte aus dem Emsland ein Teilgeständnis abgelegt und den Mitangeklagten Christian Rademacher-Jelten dabei belastet hat. Der Verteidiger des Wiesmoorers reagierte auf den Affront und gab seinerseits für seinen Mandanten eine Einlassung ab mit dem Tenor: Der Hauptangeklagte hat gelogen, Rademacher-Jelten ist unschuldig.

Laut dieser Erklärung hatte der 57-jährige Wiesmoorer den Plan, in Delmenhorst eine Sportsbar zu eröffnen. Er sei in diesem Zusammenhang mit vielen Leuten ins Gespräch gekommen und habe davon erzählt, dass er eine Halle zu vermieten habe. Daraufhin sei ein Albaner auf ihn zugetreten und habe gesagt, dass er einen Interessenten kenne. Der wolle eine Halle mieten, um dort seinen Autohandel zu betreiben. Gleichzeitig benötige der Mann auch Unterkünfte für seine Mitarbeiter. Daraufhin habe Rademacher-Jelten auch das alte Bauernhaus angeboten, das sich später als Lagerstätte für 40 Kilo Marihuana herausstellte.

Gegenüber beiden Männern habe Rademacher-Jelten erwähnt, so hieß es weiter in der Einlassung, dass er mit dem Hauptangeklagten aus dem Emsland befreundet sei. Dies habe er getan, weil er dachte, das sei hilfreich für den Kontakt mit den Albanern. Der Interessent habe dann auch die Halle besichtigt und 10000 Euro Miete für den Zeitraum für sechs Monate angeboten. Ein zweites Mal habe er den Mann gesehen, als es um den Mietvertrag gegangen sei.

Als das Geschäft abgeschlossen gewesen sei, habe der frühere (zwischenzeitlich freigesprochene) Mitangeklagte, der zu jener Zeit die Halle für Autoreparaturen nutzte, eine Hebebühne herausholen wollen. Rademacher-Jelten selbst habe den neuen Mieter nicht erreichen können, weil der eine neue Telefonnummer erhalten habe. Deshalb habe er dem Bekannten geraten, sich an den Emsländer zu wenden. Der kenne sich schließlich in der albanischen Community aus und könne sicher den Kontakt herstellen.

Die Kammer sieht sich nun also zwei Darstellungen gegenüber, von denen eine unwahr sein muss. Der Verteidiger blieb dabei, dass der Emsländer gelogen habe. Um das zu belegen, beantragte er einen Zeugen zu hören, der beweisen würde, dass der Angeklagte aus dem Emsland in einem Punkt die Unwahrheit gesagt habe. „Dass er ansonsten auch gelogen hat, ist evident“, meinte der Anwalt.

Die Kammer will diesem Beweisantrag nachgehen. Damit ist die Prozessplanung des Gerichts einmal mehr zu Fall gebracht worden. Rademacher-Jelten dürfte dennoch enttäuscht sein. Denn der Haftbefehl gegen den Mitangeklagten und „ehemaligen“ Freund wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Nach dem Geständnis des Emsländers sei die Gefahr der Verdunkelung nicht mehr gegeben, begründete Richter Björn Raap den Kammerbeschluss. Der Fluchtgefahr werde mit der Stellung einer Kaution in Höhe von 30000 Euro begegnet. Außerdem muss sich der 32-Jährige drei Mal wöchentlich bei der Polizei melden. Für Rademacher-Jelten hingegen klickten erneut die Handschellen auf dem Weg zurück in die Untersuchungshaft.

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