Betreuer aus Hage wegen sexueller Misshandlung vor Gericht
Der 66-Jährige muss sich nun vor dem Landgericht in Aurich verantworten. Foto: Ute Bruns
Hage Vor dem Landgericht Aurich wird einem 66-jährigen Angeklagten aus der Samtgemeinde Hage Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in sieben Fällen zur Last gelegt. Leidtragende soll eine Frau gewesen sein, der er als gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt worden war. Der Angeklagte soll bei den Taten zudem ausgenutzt haben, dass die Frau unter einer Intelligenzminderung und psychischen Einschränkungen leidet, komplexe Lagen nicht überblicken und sich entsprechend auch nicht wehrhaft verhalten konnte.
Angeklagt sind Taten, die sich von Oktober bis Dezember 2021 in Norden und anderen Orten zugetragen haben sollen. So soll der Angeklagte des Öfteren mit der ihm anvertrauten Frau in abgelegene Gegenden wie Feldwegen und einem Windpark gefahren sein. Auch in ihrer Wohnung, die der 66-Jährige ihr besorgte sowie in seiner Wohnung soll der Angeklagte übergriffig geworden sein und bei den Vergewaltigungen zum Teil auch Gegenstände benutzt haben. Besonders perfide klingt der Vorwurf, dass er dabei auch seine Funktion als ihr Vermögensverwalter instrumentalisiert haben soll. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er die Auszahlung ihres Geldes von sexuellen „Gefälligkeiten“ abhängig gemacht hat.
Der Angeklagte äußerte sich umfangreich und gab über alle möglichen Dinge Auskunft. Nur wenn es um die sexuellen Handlungen ging, wurde er eher schmallippig. „Ich gebe das zu, aber ein paar Sachen stimmen nicht“, sagte der Angeklagte, der etwas fahrig und nervös wirkte. Im Grunde gab er nur zu, dass es zwischen ihm und der von ihm betreuten Frau sexuelle Handlungen gegeben hatte. „Ich stehe dazu, dass ich echt Fehler gemacht habe. Ich kann es mir nicht erklären“, gab er sich reumütig.
Doch gleichzeitig behauptete er, dass alles einvernehmlich gewesen sei. „Dann erklären Sie mal, wie es zum Einverständnis kam“, hakte Richter Bastian Witte nach. Die Antwort war dürftig: „Es kam eins zum anderen. Ich kann es nicht erklären.“ Das Geld, das er von ihrem Konto abgehoben und schließlich übergeben habe, habe er nie als Druckmittel benutzt, so die Einlassung. „Als sie noch obdachlos war, habe ich ihr sogar Geld aus meinem privaten Bestand gegeben, damit sie sich Lebensmittel kaufen konnte“, führte der 66-Jährige an. Außerdem habe er keine Kenntnis über ihre Einschränkungen gehabt. „Ich wusste nicht, dass sie intelligenzgemindert war. Das hat man nicht gemerkt“, meinte der Angeklagte.
„Kann es sein, dass Sie ihr geschrieben haben, was sie anziehen soll“, bohrte der Vorsitzende weiter. „Das kann sein“, blieb der Angeklagte auch in diesem Punkt vage. Auf diverse Einzelheiten aus Chats mit dem mutmaßlichen Opfer angesprochen, fragte er nach, wo das denn stehe. Eine andere Frage war ihm wichtiger, die da lautete, wie denn ein früherer Arbeitgeber von diesem Verfahren Kenntnis bekommen konnte. „Der Vorwurf der Vergewaltigung ist schon so was wie rufschädigend“, merkte der Angeklagte an.
Die betroffene Frau hatte einem befreundeten Paar davon berichtet, dass der Angeklagte sie „angepackt“ habe. Die beiden Zeugen konnten sich nach drei Jahren nicht mehr so recht erinnern. Aber in der polizeilichen Vernehmung hatten sie seinerzeit erzählt, dass die Frau sie gebeten hatte, sie zu einem Treffen mit dem Angeklagten in Emden, bei dem er ihr Geld bringen sollte, zu begleiten, weil sie Angst hatte.„Die Geschädigte hat erzählt, dass sie nur Geld kriegt, wenn sie was mit ihm macht“, zitierte Richter Witte aus der polizeilichen Vernehmung. „Wenn ich das damals gesagt habe, dann war das auch so“, meinte der Zeuge.
Der Prozess wird fortgesetzt.