Kinderpornos im Handy – keine Haftstrafe für Großheider
Der Großheider kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Großheide Ein 49-jähriger Mann aus Großheide stand vor dem Amtsgericht Norden, weil er über 1500 kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinem Handy gehabt haben soll.
Mit Handschellen wurde er in den Gerichtssaal geführt: Denn er musste von der Polizei zum Gerichtstermin gebracht werden. Wie die Frau des Angeklagten sagt, sei dieser bereits mehrfach untergetaucht, um Gerichtsterminen zu entgehen. Sie habe nicht nur einmal eine Suche nach ihm in den sozialen Medien gestartet.
Bereits vor einigen Jahren seien bei einer Kontrolle seines Handys über 100 Dateien gefunden worden. Die Staatsanwältin erklärt, bei solchen Fällen werde das Bundeskriminalamt von den Internetplattformen informiert und leite dies an die regionalen Polizeistellen weiter. Mit einem Durchsuchungsbefehl konnten die Beweismittel dann sichergestellt werden.
Der Rechtsanwalt des 49-Jährigen sagte, der Mann hätte sich in der Vergangenheit immer viel um die Kinder gekümmert – seine Frau habe sieben mit in die Ehe gebracht.
Er erklärt die Situation folgendermaßen: Der Mann habe über eine Social-Media-Plattform mit einer anderen, unbekannten Person Spiele wie Sudoku gespielt. Laut seiner Aussage habe der andere Mann ihn dann gefragt, ob er nackte Frauen sehen möchte – auch jüngere. Der 49-Jährige dachte, es handele sich um junge erwachsene Frauen. Er sollte sich eine bestimmte Plattform herunterladen. Dies tat er dann auch: Er wurde in eine Gruppe hinzugefügt – in der etwa vier Leute Mitglied gewesen sein sollen. Dort sind sehr viele kinderpornografische Inhalte geteilt worden. Der Großheider sei da allerdings nicht dran interessiert, und deinstallierte die App wieder. „Ich wollte damit nichts mehr zu tun haben“, sagte er vor Gericht.
Bei der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Handys seien die Inhalte in einem Download-Ordner der App gefunden worden, so die Staatsanwaltschaft. Laut Verteidiger seien jene Bilder und Videos allerdings nicht in seinen privaten Dateien gewesen. Er hätte gar nicht mehr gewusst, dass die Kinderpornos auf seinem Gerät existieren würden, behauptet sein Anwalt. Er hat sich mehrfach für seine Tat entschuldigt und zeigte Reue. Er habe bereits versucht, eine Therapie zu starten. Diese sei allerdings zu teuer und die Krankenkasse würde die Kosten nicht übernehmen. „Ich will mir helfen lassen“, sagte er vor der Urteilsverkündung dem Richter.
Das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung mit einer Bewährungshilfe. Außerdem muss er 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und sich bemühen, einen Therapieplatz zu bekommen, der dann notfalls von der Staatskasse getragen wird.
Zuvor forderte die Staatsanwaltschaft eine Haft von drei Jahren. Positiv für den 49-Jährigen wurde sein direktes Geständnis gewertet. Er hat Reue gezeigt und suche proaktiv einen Therapieplatz. Der Großheider betonte deutlich, er wolle sich ändern und ab sofort ein entspanntes Leben mit seiner Familie führen.