Aktionsbündnis wirft dem Landkreis Rechtsbruch vor
Das neue Regionale Gesundheitszentrum in Norden öffnet seine Notfall-Ambulanz von 8 bis 20 Uhr. Das Krankenhausgesetz aber schreibt eine 24-stündige Erreichbarkeit vor. Die Krankenhaus-Lobbyisten sehen darin einen Gesetzesverstoß.
Die ehemalige Ubbo-Emmius-Klinik in Norden.
Norden Das Aktionsbündnis „Krankenhaus Norden“ wirft dem Landkreis Aurich vor, gegen Landesgesetze zu verstoßen.
Indem er die Öffnungszeiten der Notfallambulanz im neuen Regionalen Gesundheitszentrum Norden (RGZ) auf 8 bis 20 Uhr eingrenzt, verstoße er gegen das niedersächsische Krankenhausgesetz, so Anke Lohmann, eine Sprecherin des Norder Bündnisses. In einer Mitteilung von Sonntagabend unterstellt Lohmann, dem Gesundheitsministerium eine „Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn nicht gar Rechtsbruch, offenbar mit Billigung von Ministerpräsident Stephan Weil“.
Vorgehensweise und Kommunikation von Ministerium und Landkreis stößt bei den Lobbyisten für die Norder Klinik immer wieder auf Unverständnis. Erst vergangene Woche hatte eine Mitarbeiterin des Gesundheitsministeriums den Umwandlungsprozess in ein RGZ irrtümlich für beendet erklärt.
In der Tat steht im Paragraphen 3 des niedersächsischen Krankenhausgesetzes, dass die „Mindestvoraussetzung für ein regionales Gesundheitszentrum (...) eine tägliche Erreichbarkeit von 24 Stunden“ ist. Auf seiner Internetseite zum RGZ bietet der Landkreis Aurich nur schwurbeliges Amtsdeutsch, eine klare Aussage ist nicht erkennbar: „Eine Rund-um-die-Uhr“-Notfallversorgung sei nicht aufrechtzuerhalten. Jedoch werde das RGZ weiterhin ein „Notarztstützpunkt“ sein, um die Hilfsfristen zu gewährleisten.
Ob damit dem Krankenhausgesetz Genüge getan wird? Der Landkreis meint offenbar: ja.