Alkohol und Zigaretten: Jugendliche kriegen in Emden alles
Na dann Prost: Keines der getesteten Geschäfte verweigerte den Minderjährigen harten Alkohol.
Emden Irgendwie ahnt jeder, dass so läuft. Aber wissen tut man es nicht. Die Stadt Emden weiß jetzt, dass in Sachen Jugendschutz in der Stadt einiges im Argen liegt.
Mitarbeiter der Fachdienste Jugendförderung und Öffentliche Sicherheit und Ordnung hatten am Dienstag mit Hilfe von zwei 17-jährigen Schülerinnen Testkäufe in Emden durchführen lassen.
Das Ergebnis vorweg: Alle sieben Geschäfte, Kioske und Kneipen, die besucht wurden, haben eklatant gegen den Jugendschutz verstoßen. Es gab Alkohol, Zigaretten und Zutritt zu Raucherbereichen. Alles verboten.
Schülerinnen haben in Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und in einem Tankstellenshop versucht Zigaretten und Alkoholmischgetränke zu kaufen, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist – mit Ausnahme von Bier und Wein.
Alkohol und Zigaretten gab es immer
„Leider musste festgestellt werden“, so die Stadt, „dass in allen Fällen Zigaretten ausgegeben und nur in einem Fall der Verkauf von Alkohol versagt wurde. Dabei haben sich die jeweiligen Verkäufer sogar in einigen Fällen den Ausweis zeigen lassen, aber dennoch die Waren herausgegeben. Des Weiteren wurde eine Spielhalle aufgesucht. Der Besuch von Spielhallen ist minderjährigen Personen untersagt. Auch in diesem Fall wurden zwar die Ausweise von den Testpersonen vorgelegt, ihnen jedoch dennoch der Zugang zur Spielhalle gewährt. Abschließend haben die Schülerinnen noch eine Raucher-Kneipe aufgesucht und jeweils einen so genannten g. „Charly“ (Mixgetränk aus Weinbrand/Cola) bestellt. Sie bekamen ihn. Ihnen die Getränke ohne weitere Nachfragen ausgeschenkt. In diesem Fall liegen sogar zwei Verstöße vor, da den Schülerinnen der Zutritt zum Lokal nicht gewährt und ihnen kein entsprechender Alkohol hätte ausgeschenkt werden dürfen. Insgesamt wurden 7 Verkaufsstellen bzw. Lokale aufgesucht.
„Ein solch schlechtes Ergebnis haben wir nicht erwartet“ so Martin Wegbünder, Fachdienstleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung, „bestätigt uns jedoch in unserer Absicht, entsprechende Kontrollen in kürzeren Abständen zu wiederholen“. Auf die „Täter“, die Betriebsinhaber und die jeweiligen Verkäufer, warten nun Bußgeldverfahren.