Aus Gerd wird Gerdes, aus Silke wird Silkens: So können Kinder künftig mit Nachnamen heißen

Das Kind kann den abgewandelten Vornamen von Vater oder Mutter annehmen - ganz in ostfriesischer Tradition.

Aurich Nach der Reform des Namensrechts durch den Bundestag am 12. April können Kinder bald wieder nach althergebrachter ostfriesischer Tradition benannt werden. „Diese Änderung hilft uns dabei, die ostfriesische Identität zu bewahren“, erklärte Landschaftspräsident Rico Mecklenburg am Montag in Aurich. Das werde durch die ab Mai 2025 gültigen Änderungen für Minderheiten möglich. Einschränkungen wie ein Wohnsitz in Ostfriesland gibt es den Einschätzungen zufolge nicht mehr.

Endet der Vorname auf a, e, i, o oder u - dann lautet die Endung -en

Früher konnten Eltern ihren Kindern ihre Vornamen als Nachnamen mit auf den Lebensweg geben, was 1874 faktisch abgeschafft wurde. Das ist künftig wieder möglich. Aber auch Erwachsene können ihren Nachnamen einmalig nach diesem Schema ändern lassen. So wurde bei Vornamen, die auf einen Selbstlaut enden, der letzte Buchstabe durch „-en“ ersetzt. Aus dem Vornamen Focko wurde beispielsweise der Nachname Focken, aus dem weiblichen Vornamen Nele würde heute entsprechend der Nachname Nelen entstehen.

Endet der Vorname auf einen Konsonanten, dann kommt -s oder -es dran

Endete ein Vorname auf einen Mitlaut, wurde meist ein „-s“ oder „-es“ angehängt. Beispiele hierfür sind Gerd, der zu Gerdes wurde und ab 2025 Carolin, die sich als Nachname zu Carolins wandelt. Bei Vornamen, die auf „-s“, „-z“ oder „-x“ enden, wurde ein „-en“, beziehungsweise „-sen“ oder gar kein Buchstabe angehängt. Beispiele hierfür sind Klaas und der daraus gebildete Nachname Klaasen und jetzt neu Beatrix, aus der Beatrixen oder Beatrix als Nachname entstehen können.

Früher durfte nur der Vater den Namen weitergeben

Traditionell wurden die ostfriesischen Nachnamen aus den Vornamen der Väter gebildet, also als patronymische Form. Doch durch die Gesetzesnovelle könnten nun auch ausdrücklich die Vornamen der Mütter als Nachnamen an ihre Töchter und Söhne weitergegeben werden, hieß es. „Eine matronymische Namensgebung ist also auch möglich.“ Zur weiteren Erläuterung des Namensrechts hat die Ostfriesische Landschaft einen kurzen Leitfaden für Standesämter und werdende Eltern veröffentlicht.

Man muss nicht in Ostfriesland wohnen

„Die bisherige Rechtsprechung schränkte außerdem ein, wer als Ostfriesin oder Ostfriese gilt, um Anspruch auf das ostfriesische Namensrecht zu haben“, sagte Heiko Suhr, Leiter der Bibliothek der Ostfriesischen Landschaft. Dazu sei ein Wohnsitz in Ostfriesland oder ein in Ostfriesland geborenes Elternteil Voraussetzung gewesen.

Doch diese Einschränkung laufe der vom Europarat garantierten Bekenntnisfreiheit nationaler Minderheiten zuwider. „Deshalb können wir davon ausgehen, dass künftig jeder das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf, der sich als Ostfriesin oder Ostfriese fühlt“, folgerte Suhr. Und alle anderen wohl auch.epd