Autofahrer knapp an Fahrverbot vorbeigekifft - Neuer THC-Grenzwert rettet 40-Jährigen

Von Keno Klaassen

Heute legal, damals nicht. Mann entgeht Strafe wegen Cannabis.

Mit Material von dpa Oldenburg/Papenburg Ein 40-Jähriger Autofahrer aus dem Emsland war bei einer Kontrolle mit 1,3 Nanogramm THC, dem Wirkstoff von Cannabis, gemessen worden. Damit lag er knapp über dem damals geltenden Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der folgende Bußgeldbescheid sah einen Führerscheinentzug von drei Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro vor.

Der Mann wollte sich seinem Schicksal nicht ergeben und ging in den rechtlichen Gegenangriff. Zunächst vor dem Amtsgericht in Papenburg, allerdings ohne Erfolg. Der 40-Jährige gab allerdings nicht auf und zog vors Oberlandesgericht Oldenburg. Diesmal mit Erfolg.

Gesetz spielt Mann in die Karten

Während der Fall im Gange war, hatte sich der THC-Grenzwert im Blut aufgrund der Cannabis-Freigabe von ursprünglich 1,0 auf stattliche 3,5 Nanogramm erhöht. Glück für den Emsländer - laut den neuen Grenzwerten wäre der 40-Jährige nun legal mit 1,3 Nanogramm THC durch den Straßenverkehr unterwegs gewesen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach den Mann frei - kein Fahrverbot, kein Bußgeld von 1000 Euro.

Manchmal lohnt es sich, staatliche Entscheidungen zu hinterfragen - oder einfach auf Zeit zu spielen.