B 72 ist Lärmquelle im Brookmerland
Die Strecke auf der B 72 zwischen Osteel und Marienhafe ist von Lärmemissionen betroffen. Foto: Ute Bruns
Marienhafe/Upgant-Schott/Osteel Den einen oder den anderen ist es vielleicht aufgefallen: Die Samtgemeinde Brookmerland hat kürzlich unter den amtlichen Bekanntmachungen in Sachen Lärmaktionsplan der Kommune auf die Ergebnisse einer Lärmkartierung hingewiesen. Sie betrifft das Gebiet entlang der B 72, wie auf einer mitveröffentlichen Karte zu sehen ist.
Der KURIER wollte wissen, worum es dabei geht und hat bei Jochen Behrends, allgemeiner Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters und Fachbereichsleiter Bauen, Wohnen und Umwelt, nachgefragt.
Lärmaktionspläne werden regelmäßig aktualisiert
Nach seinen Angaben werden auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) regelmäßig alle fünf Jahre von den Kommunen Lärmaktionspläne aufgestellt oder aktualisiert. Hierzu sei bis zum 30. Juni 2022 die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Großflughäfen und Haupteisenbahnstrecken untersucht worden. Als Ergebnis habe das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz strategische Lärmkarten veröffentlicht. Diese Lärmkarten zeigten farblich unterlegt, welche Lärmbelastungen sich im Nahbereich der Verkehrsachse ergäben, erläutert Behrends.
Der Lärmaktionsplan berücksichtige nicht, inwieweit zum Beispiel bauliche Maßnahmen an Gebäuden oder Grundstücksflächen zur einer Reduzierung der Belastung in den Wohngebäuden und auf den Freiflächen geführt hätten. Der Plan sei vielmehr ein Instrument zur Darstellung von Lärmproblemen und deren Management.
„Im Brookmerland ist auf dieser Grundlage die Umgebung der Bundesstraße B 72 von Lärmemissionen betroffen. Das sind hier die Gemeinden Marienhafe, Osteel und Upgant-Schott“, erläutert er. Im Ergebnis befänden sich entlang der Bundesstraße 72 in allen drei Gemeinden Einzelwohngebäude, landwirtschaftliche Hofbetriebe und teilweise auch Gewerbebetriebe im planungsrechtlichen Außenbereich. Hierbei handele es sich um Bestandsgebäude. In Teilbereichen würden die vom Umweltministerium empfohlenen Auslösewerte von 65 Dezibel (A) tags und 55 Dezibel(A) nachts für 300 Personen tags und 300 Personen nachts überschritten (zirka 140 Gebäude), so Behrends.
„Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung leiten sich keine unmittelbaren Rechtsfolgen ab. Der Lärmaktionsplan dient vielmehr dazu, sich mit der lokalen Lärmsituation auseinanderzusetzen, um bei zukünftigen Planungen die Belange des Lärmschutzes besser berücksichtigen zu können“, macht er deutlich.
Aus Ergebnissen folgen Empfehlungen
Es würden Empfehlungen getroffen, wie zum Beispiel die Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten, Reduzierung der Verkehrsbelastung, Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie des Rad- und Fußverkehrs oder der Verwendung von geräuscharmen Fahrbahnoberflächen.
Die Übernahme der Kosten liege bei baulichen Maßnahmen (lärmreduzierender Fahrbahnbelag) bei dem Straßenbaulastträger, bei Maßnahmen aus dem Planungsrecht (Bauleitplanung und Ähnliches) dagegen bei der jeweiligen Gemeinde. Er weist jedoch darauf hin, dass im Brookmerland sämtliche Bauleitplanungen der vergangenen Jahre im Nahbereich der Bundesstraße auf Einhaltung der Lärmgrenzwerte begutachtet worden seien.
Um die Grenzwerte einzuhalten, seien teilweise aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden (wie zum Beispiel Errichtung von Lärmschutzwällen, Abstandskorridoren, Bauvorschriften zur Gebäudeabschirmung und Ähnliches). Zur Stärkung des ÖPNV beziehungsweise alternativer Mobilitätskonzepte (wie Ausbau des Fahrradverkehrs) liege die Kostentragung bei dem jeweiligen Vorhabenträger.
Auf KURIER-Nachfrage, ob Betriebe entlang der B 72 im Brookmerland nun künftig mit Einschränkungen rechnen müssten, erklärte Behrends: „Nutzungseinschränkungen im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich gibt es derzeit nicht und wird es auch voraussichtlich wohl nicht geben. Wobei der Lärmschutz stetig zunehmend an Bedeutung gewinnt.“ In den betroffenen Bereichen müsse perspektivisch geschaut werden, ob Maßnahmen ergriffen werden könnten, wie zum Beispiel durch Reduzierung der Geschwindigkeit (wobei hier schon einige Streckenabschnitte beschränkt worden seien) und ob bei Erneuerungen, Sanierungen und Ähnliches Möglichkeiten bestünden, lärmreduzierend zu wirken.
Der Lärmaktionsplan wird nun im Rat der Samtgemeinde Brookmerland beraten und beschlossen.