Betrüger aus Leezdorf schuldig gesprochen
Leezdorf Die erste Viertelstunde war vergangen, da hatte der Staatsanwalt gerade einmal die Anklagepunkte des 22-jährigen Leezdorfers vorgetragen. Darunter Betrug in acht Fällen sowie Computerbetrug in 19 Fällen. In acht beziehungsweise fünf Fällen gewerbsmäßig. In den vergangenen Jahren hatte der Bankkaufmann über eine App eines Discounters Geld seiner damaligen Nachbarin ausgegeben, verkaufte Baustellenradios bei Kleinanzeigen, die es nicht gegeben hatte und zahlte Rechnungen von Autowerkstätten und seine Miete inklusive Kaution nicht. Richter Meyer sprach den Angeklagten am Ende der Verhandlung in allen Punkten schuldig. Von Scham oder Reue war bei dem 22-Jährigen nichts zu spüren.
Angeklagter ist „adrett und vertrauenswürdig“
In einem Punkt waren sich alle vier Zeugen einig. Sie hätten dem 22-Jährigen vertraut, da er ein adrettes, nettes und vertrauenswürdiges Erscheinungsbild habe. Sie hielten ihn für redegewandt und für einen netten, jungen Mann. Als der Leezdorfer vor dem Amtsgericht Norden erscheint, wirkt er kühler. Er läuft ein, wenige Minuten bevor die Gerichtsverhandlung beginnt. Unterm Arm trägt er eine Konferenzmappe. Den vier Opfern, die als Zeugen aussagen werden und bereits vor dem Gerichtssaal sitzen, würdigt er keines Blickes. Der Bankkaufmann hat keinen Verteidiger an seiner Seite, er übernimmt es selbst.
Fremde und Bekanntebetrogen
Gestartet war die Verhandlung am Mittwochmorgen mit der Vernehmung des ersten Zeugen, nachdem der Angeklagte zuvor die Aussage verweigert hatte. Der Leezdorfer habe 2020 eine Rechnung über rund 683 Euro einer Kfz-Werkstatt erhalten, diese aber nie beglichen, berichtet der Inhaber des Dornumer Betriebs. Der Angeklagte sagte daraufhin aus, der Dornumer habe ihn auf einer Probefahrt sexuell belästigt. Daraufhin habe er den Kontakt zu dem Unternehmen schnellstmöglich abgebrochen. Auf diese Aussage ging der Vorsitzende des Amtsgerichts nicht weiter ein. Eine weitere Werkstatt in Esens betrog der Bankkaufmann 2020 um 488 Euro.
Bevor der 22-Jährige nach Leezdorf zog, lebte er in Dornum. Dort verstand er sich mit seiner 64-jährigen Nachbarin sehr gut, die beiden gingen häufiger gemeinsam einkaufen. Sie fragte, ob er ihr die App eines Discountermarktes installieren könnte. Nachdem der Angeklagte dies getan hatte, buchte die Bank der Dornumerin in den folgenden Wochen Zahlungen über rund 732 Euro über das Bezahlsystem des Supermarktes ab. Auf die Anschuldigungen reagierte der Bankkaufmann ebenfalls in seinem Schlussvortrag. Es sollte seiner Meinung nach geprüft werden, ob die Zeugin „durch ihre zerstreute Art“ überhaupt vernehmungsfähig sei.
Schließlich äußerte sich ein 83-jähriger Rentner aus Wittmund. Er hatte eine Wohnung an den Angeklagten vermietet. Miete oder Kaution bekam er jedoch nicht. Erst nach mehrmaliger Aufforderung überwies der Leezdorfer die halbe Summe der Kaution sowie dreimal einen Euro. „Dass ich das in meinem hohen Alter noch mitmachen muss“, äußert sich das Opfer. „Das hat mir schon so einige Nächte den Schlaf geraubt.“ Insgesamt schuldet der 22-Jährige dem Rentner momentan 4097 Euro.
Richter und Staatsanwalt sind sich einig
Zum Ende der Verhandlung las der Angeklagte einen seitenlangen Bericht vor. In diesem stritt er die Taten ab und forderte die Vernehmung der Zeugen des Kleinanzeigen-Betrugs an einem weiteren Verhandlungstag. Doch auch dieser half dem Angeklagten nicht. Denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der 22-Jährige schuldig ist. „Ich denke, dass Sie die Taten auf jeden Fall begangen haben“, richtet sich Richter Meyer an den Leezdorfer. „Sie haben Ihre Bekannten betrogen und das Vertrauen der Opfer missbraucht. Sie müssen an sich arbeiten, sonst sind Sie nicht mehr weit davon entfernt, ins Gefängnis zu kommen.“ Da der 22-Jährige nicht vorbestraft war, setzte der Vorsitzende seine Haftstrafe zur Bewährungsstrafe aus. Diese beträgt elf Monate. Der Täter kündigte bereits an, das Urteil „auf keinen Fall anzuerkennen“.