Das Ehrenamt als Schöffeam Norder Amtsgericht - eine besondere Verantwortung und auch Verpflichtung
Schöffen müssen keine Rechtsprofis sein, ein gesunder Menschenverstand ist da eher gefragt. Foto: Pixabay
Nein, in rechtlichen Fragen muss man nicht bewandert sein, überhaupt nicht. Der berühmte gesunde Menschenverstand ist gefragt, Empathie, Einfühlungsvermögen, Interesse – ach, es gäbe sicher etliche Attribute, die wichtig sein könnten, wenn man Schöffe werden möchte.
„Ich hatte Lust“, bringt es Eike Reinders schlicht in einem Satz auf den Punkt. Der Norder war jetzt fünf Jahre in diesem Ehrenamt am Norder Amtsgericht im Einsatz, hatte Spaß an seiner Aufgabe und ist dankbar für die Einblicke, die er bekommen hat. „Man hat Verantwortung“, erklärt er, „wird jemand verurteilt oder nicht?“ Diese Frage stehe bei Strafsachen immer im Raum. Hierfür war Reinders gemeinsam mit anderen von Vertrauenspersonen der Gemeinden gewählt worden. Vor ihm, dem hauptamtlichen Richter und einem weiteren Schöffen/einer weiteren Schöffin standen Menschen, die sich für Drogenmissbrauch, für Sexualstraftaten, für Brandstiftung, Körperverletzung, räuberische Erpressung, Einbruchdiebstahl und andere Vergehen verantworten mussten. Und natürlich setzt man sich in den Verhandlungen intensiv mit den Geschehnissen auseinander. So erinnert sich Reinders an einen Fall besonders gut. Es ging um eine Vergewaltigung. Tatort: nur wenige 100 Meter von seinem Wohnort entfernt. Das war fast zu Beginn seines Einsatzes im Gericht 2019. Entsprechend sei eine gewisse mentale Stärke notwendig, räumt Reinders ein, um das Gehörte gut verarbeiten zu können. Der gemerkt hat, dass es doch etwas anderes ist, wenn man nicht nur im Krimi, sondern direkt vor sich das Klicken der Handschellen hört, der eine Justizvollzugsanstalt von innen anschauen durfte.
13 Termine als Schöffe im Jahr 2022 – das hört sich erstmal nicht viel an, zumal Reinders erzählt, dass aus den verschiedensten Gründen längst nicht alle stattfinden. Aber: Wenn man als Schöffe aktiv ist, hat man sich die für das jeweils kommende Jahr anstehenden Tage für die Gerichtsverhandlungen unbedingt freizuhalten. Da gibt es keine Ausreden, es ist eine Verpflichtung, die man eingegangen ist. Wer nicht krank ist, hat zu erscheinen. Etwa die Hälfte aller Termine werde tatsächlich abgehalten, sagt Reinders, der nach seinen fünf Jahren Einsatzzeit vor allem deswegen ausscheidet, weil er nicht mehr so festgelegt sein möchte.
Sein eigentliches Arbeitsfeld ist die Raiffeisen- und Volksbank - sein Arbeitgeber habe ihn immer gern für die Termine freigestellt, erzählt er weiter. Aber natürlich bleibe auch Arbeit liegen, die nachgeholt werden müsse. Missen möchte er die Erfahrungen der letzten Jahre trotzdem auf keinen Fall. Man bekomme einen ganz anderen Einblick, sagt er. Und macht auch deutlich, dass man als Schöffe durchaus ein Mitspracherecht habe. Man könne selbst Fragen stellen, führt er aus und nennt einen wichtigen Aspekt in Verhandlungen: „Wir hören genau zu!“