Dorfentwicklung in Norden: Förderung auch für Privatpersonen

Kostenlose Beratung für Interessierte

Besitzer ortsbildprägender Gebäude können bei einer Sanierung oder Umnutzung Förderung erhalten.

Norden Durch die Aufnahme in das Projekt „Dorfregion Küstenorte“ des Dorfentwicklungsprogramms Nie-dersachens haben auch Privatpersonen in den Norder Ortsteilen Westermarsch I und II, Norddeich und Ostermarsch, die Möglichkeit für Sanierungs- und Umnutzungsmaßnahmen bei ortsbildprägenden Gebäuden eine Förderung zu erhalten. In der Regel wurden ortsbildprägende Gebäude vor 1950 errichtet. Ebenso kann für die Umnutzung von (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden eine Förderung beantragt werden. Die Antragstellung ist bis 2026 jeweils jährlich zum Stichtag 30. September möglich.

Zum Hintergrund: Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert die Dorfentwicklung im ländlichen Räum. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm. Für die Ortsteile Norddeich, Westermarsch I und II, Ostermarsch, sowie auch Hagermarsch, Dornumergrode, Dornumersiel und Westeraccumersiel, Neßmersiel, Westdorf sowie Ostdorf, Nesse und Westerbur haben die Stadt Norden und die Gemeinden Dornum sowie Hagermarsch den Antrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm gestellt. 2017 wurde der Antrag bewilligt. Ende 2018 begann die Konzepterarbeitung für die Dorfregion Küstenorte. Unterstützt und begleitet wird der gesamte Prozess vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Geschäftsstelle Aurich) und von den Regionalmanagements der Leader-Regionen „Nordseemarschen“ und „Wattenmeer-Achter“.

Für einen kostenlosen Beratungstermin können sich Bürger und Bürgerinnen direkt an die Umsetzungsbegleitung der Firma Sweco wenden: Gregor Paus: Telefon 0421/2032751; E-Mail: gregor.paus@sweco-gmbh.de oder an Lena Nordhausen: Telefon 0421/2032789, E-Mail: lena.nordhausen@sweco-gmbh.de.