Dornum: Neuregelung für Events im Schloss

Von Hauke Eilers-Buchta

Dornum: Neuregelung für Events im Schloss

Dornum Das Dornumer Schloss dient als Standort der Realschule vornehmlich der schulischen Bildung. Darauf liegt auch der Fokus der Nutzung, wie die Gemeinde Dornum als Mieterin des Schlosses nun noch einmal verdeutlicht. In Bezug auf außerschulische Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen oder andere Events gibt es daher nun Veränderungen.

„Bisher konnten Veranstaltungen ohne nennenswerten Vorlauf bei der Gemeinde angefragt werden“, heißt es auf der Webseite der Gemeinde Dornum. Das soll künftig anders ablaufen. Denn insbesondere kurzfristige Veranstaltungen im Schloss sind vielfach mit einem hohen Aufwand verbunden. Und genau der soll reduziert werden. Daher wird es in Zukunft eine einmalige Abfrage für geplante Veranstaltungen im Folgejahr geben. Daraufhin prüft die Gemeinde, ob die jeweiligen Veranstaltungen mit dem Schulbetrieb zu vereinbaren sind und schließt erst dann einen Vertrag mit den jeweiligen Veranstaltern für alle Veranstaltungen im folgenden Jahr.

Für künftige Veranstaltungen stehen dabei das Außengelände mitsamt der Lehrerparkplätze und des Sportplatzes zur Verfügung. Der Wald ist davon ausgenommen. Ebenso können der Rittersaal samt Foyer, die Mensa, die Turnhalle sowie auch die Toiletten im Schloss und neben der Turnhalle für Veranstaltungen angemietet werden.

Nur zu festen Zeiten

Das Schloss und das zugehörige Gelände kann in Zukunft zudem nur zu festen Zeiten oder Terminen für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden. Von Montag bis Donnerstag ist dies jeweils ab 15.30 Uhr der Fall, freitags bereits ab 14 Uhr. Zudem auch ganztägig an Sonnabenden und Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie in den Schulferien. In den Oster- und Herbstferien gilt dies jedoch nicht für die Turnhalle, da hier dann Grundwartungsarbeiten stattfinden. Eine Ausnahme für diese Regelungen soll es laut der Gemeinde Dornum ausschließlich für den Weihnachtsmarkt geben können. Wie genau dies aussehen kann, muss demnach frühzeitig mit der Gemeinde erörtert werden.

Zusätzlich gibt es noch weitere Regeln, die in Zukunft für Veranstaltungen im Dornumer Schloss gelten sollen. Außerhalb der Ferienzeiten muss demnach jederzeit gewährleistet sein, dass der Lkw für die Essenslieferungen die Mensa problemlos erreichen kann und Strom darf im Außenbereich des Schlosses ausschließlich über den Verteilerkasten bezogen werden. Demnach dürfen keine Kabel durch Fenster oder Türen nach außen gelegt werden. Wird ein Wasseranschluss benötigt, bedarf dies einer gesonderten Absprache und ist bereits bei der Anmeldung der Veranstaltung mitzuteilen. Hinzu kommt, dass im Rittersaal keinerlei Verkauf stattfinden darf. Hier ist zudem der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Bei nassem Wetter ist der Boden des Rittersaals durch die jeweiligen Veranstalter entsprechend zu schützen. Auch die Reinigung der Räumlichkeiten obliegt den Veranstaltern und ist für den folgenden Schulbetrieb zu gewährleisten. Dafür findet eine entsprechende Abnahme statt, bei Bedarf auch eine Nachabnahme, falls Mängel zu beseitigen sind.

Pauschale Kosten

Für jede Veranstaltung fällt im Jahr 2024 zudem ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 100 Euro an. Für das kommende Jahr haben Veranstalter die Möglichkeit, ihre Events bis zum 17. November der Gemeinde Dornum mitzuteilen. Aus der Mitteilung muss dabei hervorgehen, wann und in welchen Räumlichkeiten diese Events stattfinden sollen und um was für eine Art Veranstaltung es sich handelt. Nach einer Prüfung erhalten die Veranstalter dann „unaufgefordert weitere Nachricht“, heißt es auf der Gemeinde-Webseite weiter. heb