Drogendelikte und Straftaten bringen Brüderpaar vor Gericht
Zwei Brüder aus Leer müssen sich vor dem Auricher Landgericht verantworten. Foto: Ute Bruns
Aurich/LeerZwei Brüder aus Leer, 21 und 27 Jahre alt, sitzen wegen diverser Straftaten auf der Anklagebank der Jugendstrafkammer des Landgerichts Aurich. Oberstaatsanwältin Daja Rogga musste insgesamt sechs Anklageschriften verlesen, die das Landgericht zu einem Verfahren verbunden hat.
Hauptsächlich geht es in dem Prozess um Drogendelikte. Dem zur Tatzeit Heranwachsenden wird der Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Der Drogenhandel soll dazu gedient haben, den eigenen Konsum zu finanzieren. Zudem soll er in seinem Rucksack, in dem die Drogen in Tütchen abgepackt gelagert waren, auch ein Springmesser mit sich geführt haben. Den Drogenhandel räumte der 21-Jährige ein. Doch das Messer, so gab er an, habe er an einem ganz anderen Ort in seiner Wohnung aufbewahrt. Der Zollbeamte, der bei der Wohnungsdurchsuchung zugegen war, widersprach. „Er hat selbst seinen Rucksack ausgekippt. Da war auch das Messer drin“, sagte der Zeuge.
Der Zollbeamte gehörte am 8. November 2022 zu der Einsatzgruppe, die an der Autobahnabfahrt Weener eine Kontrollstation eingerichtet hatte. Auch die Brüder wurden herausgewunken. Die Angeklagten waren aus den Niederlanden gekommen. Der 21-Jährige hatte im Nachbarland 160 Gramm Marihuana eingekauft. Den Kontakt zum Dealer hatte laut Anklage sein älterer Bruder vermittelt, der auch am Steuer des Fahrzeugs saß. Die Zollbeamten zogen die Polizei hinzu, denn es stellte sich heraus, dass der 27-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Auf die Frage der Zöllner nach illegalen Substanzen zog der Jüngere die Drogen unter dem Beifahrersitz hervor.
Der 21-Jährige soll zudem als sogenannter „Finanzagent“ tätig gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft hat er im Juli vergangenen Jahres einem Unbekannten gegen Entgelt sein Bankkonto für Einzahlungen zur Verfügung gestellt. Das Geld soll der Unbekannte aber durch Betrügereien per WhatsApp erlangt haben. Dabei wird Verwandten vorgegaukelt, dass man eine neue Handynummer habe. Sodann werden die Verwandten gebeten, eine dringende Überweisung zu tätigen. Diejenigen, die dieser Bitte nachkamen in dem Glauben, einem Familienangehörigen einen Gefallen zu tun, transferierten so ihr Geld auf das Konto des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte auf diese Weise mehr als 3000 Euro erlangte. Der 21-Jährige behauptet aber, nur 150 Euro pro Überweisung bekommen zu haben.
Dem älteren Bruder werden neben der oben beschriebenen Einfuhr von Drogen und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch noch 14 Verstöße gegen Weisungen gegen die Führungsaufsicht zur Last gelegt. Nach seiner Entlassung aus der Haft wurde ihm vom Gericht auferlegt, Kontakt zu seinem Bewährungshelfer zu halten und keine Drogen zu konsumieren. An diese Auflagen hat er sich nicht gehalten. „Er hatte damals noch ein Drogenproblem“, meinte sein Verteidiger entschuldigend. Zum Vorwurf der Drogeneinfuhr gemeinsam mit seinem Bruder wollte sich der 27-Jährige nicht äußern. Er lehnte es auch ab, sich von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen.
Der Prozess wird fortgesetzt.