Aurich - Mit einem blauen Auge kam ein 27-jähriger Auricher davon, dem vor dem Landgericht Aurich bewaffneter Drogenhandel zu Last gelegt wurde. Das Delikt, das unter normalen Umständen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren belegt ist, wurde in diesem Fall mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten geahndet.
Wofür brauchte er den Baseballschläger?
Obwohl es in dem Verfahren um Drogenhandel ging, war ein Baseballschläger Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Dieser Baseballschläger lag auf einer Kommode im Schlafzimmer des Angeklagten, als die Polizei am 20. Oktober 2021 seine Wohnung durchsuchte. Fatal für den Angeklagten, dass er griffbereit in der Nähe der Tasche lag, in der 300 Gramm Marihuana gelagert waren. Für die Ermittler drängte sich der Eindruck auf, dass der Baseballschläger dazu diente, die Drogen gegen übergriffig werdende Besucher zu verteidigen. Damit war für die Staatsanwaltschaft der Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels erfüllt.
Nur für den Sport?
Der Angeklagte gab zu, dass er zu jener Zeit mit Drogen gehandelt habe, um seinen eigenen erheblichen Konsum zu finanzieren. Der Baseballschläger, so betonte er eindringlich, hätte aber nicht in Zusammenhang mit seinen Drogengeschäften gestanden. „Den habe ich 2020 gekauft und mit meinen Freunden ab und zu Baseball gespielt“, beteuerte er. Zur Untermauerung seiner Darstellung nannte er sogar die Namen seiner Mitspieler.
Aber gespielt hat er wohl nie
Doch das Gericht hatte seine Zweifel, nachdem man sich das Gerät angeschaut hatte. „Der Schläger ist neuwertig“, stellte Richterin Iris Schmagt fest. „Es ist die Frage, ob er überhaupt genutzt wurde.“ Außerdem hätte der Abstand zwischen den Drogen und dem Sportgerät nicht mal einen Meter betragen. „Und der Schläger war griffbereit, obwohl auch noch andere Sachen auf der Kommode lagen wie beispielsweise Aktenordner. Aber er lag obenauf“, verwies die Vorsitzende auf Tatortfotos.
Nur zur Verteidigung der Drogen
Allerdings, und das erkannte die Kammer an, diente der Baseballschläger „nur“ der Verteidigung der gelagerten Drogen. Anders hätte die Sache ausgesehen, wenn der Schläger griffbereit im Wohnzimmer deponiert worden wäre, wo der Angeklagte seine Kunden empfing und die Geschäfte abwickelte. So aber fand man gute Gründe, auf einen gesetzlich vorgesehenen günstigeren Strafrahmen zurückzugreifen.
Gute Prognose, gutes Urteil
Zudem konnte der gut gebildete Angeklagte auf zusätzliche Pluspunkte zurückgreifen. „Wegen der Durchsuchung habe ich mich so erschrocken, dass ich eine Woche später mit dem Drogenkonsum aufgehört habe“, versicherte er glaubhaft. Seit nunmehr rund eineinhalb Jahren lebt er abstinent. Gestärkt wird er dabei vor allem von seiner Freundin. Aber auch die Tatsache, dass er arbeitet und insgesamt ein stabiles Umfeld hat, trugen zu dem milden Urteil bei. „Es war ein Schuss vor den Bug“, stellte Richterin Schmagt fest. Nun könne man dem Angeklagten aufgrund aller Umstände eine günstige Sozialprognose bescheinigen. Vor und nach der Durchsuchung ist der 27-Jährige jedenfalls nicht durch Straftaten aufgefallen.
Als Bewährungsauflage muss er über den Zeitraum von drei Jahren insgesamt 3000 Euro an ein Hospiz zahlen. Außerdem trug ihm die Kammer auf, sechs Drogenberatungsgespräche zu führen und dem Gericht nachzuweisen. „Damit die Abstinenz stabil bleibt“, begründete die Vorsitzende diese Maßnahme.