Fahnder machen reiche Beute bei Razzia gegen Clan-Kriminalität

Von Stefan Bergmann

Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeitenverfahren und 22 beschlagnahmte illegale Glücksspielautomaten: Zoll und Polizei ist offenbar ein großer Schlag gegen die organisierte Clan-Kriminalität gelungen. Die Bilanz der Razzia:

Glücksspiel in Ostfriesland: Nicht immer findet es an legal aufgestellten Automaten statt.

Von Martina Ricken

Aurich/Ostfriesland Die Durchsuchungen, die Zoll und Polizei am vergangenen Freitag zur Bekämpfung der Clankriminalität in Aurich, Wittmund, Emden, Leer und Moormerland durchgeführt haben, waren umfangreicher als bisher bekannt. Es standen vor allem Spielhallen, Sportsbars, Cafés, Wettbüros und Shisha-Bars im Visier. Zoll und Polizei zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden.

13 Strafverfahren und 17 Ordnungswidrigkeiten

Das Hauptzollamt Oldenburg überprüfte vor allem arbeitsrechtliche Belange wie Einhaltung von Mindestlohn und Sozialversicherungsabgaben, aber auch ausländerrechtliche Fragen wie Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen. „Insgesamt können wir die Einleitung von 13 Strafverfahren und 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren bilanzieren“, teilte Frank Mauritz, Sprecher des Hauptzollamtes Oldenburg in einer Pressemittelung mit. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen seien auch Zuwiderhandlungen gegen das Tabaksteuergesetz festgestellt worden.

22 Spielautomaten beschlagnahmt

Die Polizei legte allerdings einen anderen, brisanten Schwerpunkt. Im Zuge der Bekämpfung der Clankriminalität legte sie das Hauptaugenmerk auf illegales Glücksspiel. Allein in Aurich und Wittmund waren 48 Polizeikräfte in insgesamt sechs Objekten im Einsatz. Dabei wurden insgesamt 22 illegale Spielautomaten im Wert von rund 140.000 Euro beschlagnahmt. Zum Abtransport der rund zwei Meter großen und 150 Kilo schweren Geräte wurden zwei LKW benötigt.

Bargeld beschlagnahmt

Die gewonnenen Erkenntnisse führten bislang zur Einleitung von acht Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels, aber auch jeweils ein Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und Urkundenfälschung. Zudem beschlagnahmte die Auricher Polizei Bargeld im vierstelligen Bereich.

Dass illegales Glücksspiel kein Kavaliersdelikt ist, sondern ein lukrativer Geschäftszweig im Bereich der Clankriminalität ist, veranschaulicht ein Strafprozess, der in der vergangenen Woche am Amtsgericht Aurich verhandelt wurde. Von vier Angeklagten im Alter zwischen 29 und 43 Jahren aus Aurich und Leer trugen drei denselben Nachnamen. Zwei der Angeklagten waren im Zeitraum von 2019 bis 2020 Betreiber von jeweils einer Lokalität in Leer. Der dritte Angeklagte hat im Auftrag des vierten Angeklagten die illegalen Spielautomaten aufgestellt. Sie sollten angeblich mit Geld gefüttert werden, aber nichts auszahlen können.

Illegaler Umsatz: Eine Million Euro

Diesen Mechanismus sollen die Angeklagten mit einem sehr simplen Trick umgangen haben. Am Tresen gab es eine zweite Kasse, an der der Spieler seinen Gewinn abholen konnte. Das Gericht errechnete anhand der in den Automaten gespeicherten Daten, dass an 300 Tagen pro Lokal bei vier Automaten ein Umsatz von je einer Million Euro gemacht wurde. Der Umsatz beim Aufsteller soll sich demnach auf zwei Millionen Euro belaufen haben.

Zwei der Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, während ein dritter eine Haftstrafe von einem Jahr erhielt. Der vierte Angeklagte entging bislang einem Urteil. Er nahm am Prozess nicht teil, weil er sich in der Türkei aufhielt und aufgrund von Rückenschmerzen nicht reisefähig war, wie ein ärztliches Attest belegte. Es ist damit zu rechnen, dass das Landgericht Aurich im Berufungsverfahren mit diesem Fall befasst sein wird, da die Staatsanwaltschaft, aber auch mindestens ein Angeklagter Rechtsmittel eingelegt haben.