Tjücher Moortun: Gericht erlaubt Fortsetzung des Sportplatzbaus in Marienhafe
Seit Sommer verwehrte ein Schloss am Tjücher Moortun den Zugang: Jetzt kann hier wieder gebaut werden.
MarienhafE Im Streit um den Neubau der rund sieben Millionen Euro teuren Sportanlage am Tjücher Moortun gibt Fortschritte: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die zuvor gestoppte Baugenehmigung wieder für vollziehbar erklärt. Der Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) wurde am 21. November überwiegend abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte dem Nabu zunächst Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs angeordnet. Grund war die aus Sicht des Umweltverbandes fehlerhafte Bekanntmachung des Bebauungsplans. Daraufhin ruhten die Bauarbeiten seit Monaten. Die Samtgemeinde legte jedoch Beschwerde ein – mit Erfolg.
Der 1. Senat des OVG bestätigte nun die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gemeinde. Die Anwendung von Paragraph 33 Baugesetzbuch sei zulässig gewesen, die siebenwöchige Lücke zwischen Ratsbeschluss und Veröffentlichung unproblematisch. Auch inhaltliche Bedenken gegen den Bebauungsplan bestünden voraussichtlich nicht. Die Baugenehmigung sei bis auf eine fehlende Vorgabe zum Fledermausschutz rechtmäßig. Diese Auflage muss nun umgesetzt werden.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Parallel laufen das Widerspruchsverfahren gegen die Genehmigung sowie das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan weiter. kli