Gericht lehnt Eilantrag des Aktionsbündnis Norden zum Erhalt der Norder Klinik ab

Von Christian Walther

Klage und Antrag auf Eilrechtsschutz haben keine Erfolgsaussichten

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Klägers abgelehnt.

Norden/Oldenburg Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Entscheidung vom 12. Juni den Antrag auf Eilrechtsschutz zur Verhinderung der Umstrukturierung der Ubbo-Emmius-Klinik Norden abgelehnt. Laut Gericht mangelt das Verfahren an Erfolgsaussichten.

Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass der private Kläger weder aus dem Bundes-, noch aus dem Landesrecht Rechte gegen die Umstrukturierung geltend machen kann.