Gericht lehnt Eilantrag des Aktionsbündnis Norden zum Erhalt der Norder Klinik ab
Klage und Antrag auf Eilrechtsschutz haben keine Erfolgsaussichten
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Klägers abgelehnt.
Norden/Oldenburg Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Entscheidung vom 12. Juni den Antrag auf Eilrechtsschutz zur Verhinderung der Umstrukturierung der Ubbo-Emmius-Klinik Norden abgelehnt. Laut Gericht mangelt das Verfahren an Erfolgsaussichten.
Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass der private Kläger weder aus dem Bundes-, noch aus dem Landesrecht Rechte gegen die Umstrukturierung geltend machen kann.