Gestaltungssatzung nimmt Form an

Von Jörg Valentin

Norderney Wie soll sich Norderney präsentieren? Wie sollen etwa Werbeanlagen, Schaufenster, Gärten und Fassaden aussehen? Seit mehr als sieben Jahren beschäftigen sich Kommune und Politik mit der Neufassung einer Gestaltungssatzung für die Insel.

Die alte immer noch gültige Fassung ist sogar aus dem Jahr 1993 und hat damit fast 30 Jahre auf dem Buckel. Erste Versuche sich des Themas anzunehmen, wurden schon in der vergangenen Ratsperiode versucht. Workshops mit dem beteiligten Arbeitskreis Bauleitplanung und dem das Thema begleitenden Planungsbüro NWP aus Oldenburg fanden parallel statt. Beschlossen und verkündet wurde aber nichts. Den Prozess sollte der aktuelle Rat weiterführen und zu einem für alle Seiten guten Ende bringen. Und der Weg ist nun geebnet. In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses ließ Bauamtsmitarbeiterin Claudia Ziehm die Katze aus dem Sack.

Im nächsten Monat sollen die Planungen mit Unterstützung des Oldenburger Expertenbüros im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung den Insulanern präsentiert werden. Ein attraktives Stadtbild wird dabei im Mittelpunkt der Diskussion stehen. So sieht der aktuelle Gestaltungsentwurf Regelungen für das gesamte Stadtbild vor, darüber hinaus gibt es aber auch spezielle Varianten und Regelungen für drei Teilsektoren der Stadt Norderney. In einer Art Gestaltungshandbuch, das übergeordnete Gestaltungsrichtlinien für den gesamten Stadtbereich beinhaltet, finden sich eine Reihe von klar postulierten Festsetzungen. Darunter fallen mögliche Zulässigkeiten von Solarenergieanlagen, Antennenanlagen oder auch die Unzulässigkeit von Vorbau- Rollläden zur Straße hin. Auch Außentreppen zur Straße sind demnach ebenso unzulässig wie Steingärten oder Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen.

In den differenzierten drei Teilbereichen wird noch einmal unterschieden zwischen Innenstadtbereich, Bereichen mit überwiegend Mehrfamilienhäusern und Gebieten mit vorwiegend Einfamilienhäusern. In den Sektoren gibt es demnach gesonderte Vorgaben, was zum Beispiel die Ausgestaltung von Werbeanlagen, Dachgauben oder Balkone betrifft. Einen festen Termin für die Bürgerinformationsveranstaltung gibt es demnach auch schon. So soll das Projekt der Gestaltungssatzung am 16. Mai in der Zeit von 18 bis 20 Uhr in der Aula der Kooperativen Gesamtschule stattfinden. Wenn es nach der Verwaltung geht, soll die dann neue Satzung schon zum Ende dieses Jahres Rechtsgültigkeit bekommen und in Kraft treten. Und damit fast 30 Jahre nach der letzten dieser Art.