Mit einem Bagger werden die Gewässer und Gräben gereinigt.
Norden Die Deich- und Sielacht Norderland beginnt ab dem 1. August mit der jährlichen Gewässerräumung im Verbandsgebiet. Betroffen sind rund 320 Kilometer Gewässer II. Ordnung – also Entwässerungsgräben und kleinere Kanäle, die für einen geregelten Wasserabfluss und den Schutz vor Hochwasser entscheidend sind.
Die Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und dient insbesondere dem Hochwasserschutz sowie dem Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Reinigung erfolgt mit Baggern – entweder mit einem Löffel- oder Mähkorbgerät – grundsätzlich in Fließrichtung auf der rechten Seite des Gewässers.
Keine Entschädigung bei Schäden auf Feldern
Die Deich- und Sielacht weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der Arbeiten keine Rücksicht auf bestehende Ackerkulturen oder vertragliche Vereinbarungen genommen werden kann. Entschädigungen für mögliche Ernteausfälle oder Flurschäden sind ausgeschlossen – die gesetzliche Vorsorgepflicht des Verbands hat hier Vorrang.
Anliegerpflichten: Zugang für Bagger muss gewährleistet sein
Damit die Räumarbeiten reibungslos ablaufen können, werden Anlieger gebeten, einige Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen:
Zur gesamten Liste.
Uferregelungen: Was erlaubt ist – und was nicht
Diese Maßnahmen dienen der Funktionstüchtigkeit der Maschinen, dem Schutz der Uferbereiche und der langfristigen Sicherung der Hochwassersicherheit im gesamten Verbandsgebiet.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Betroffene auf der Website der Deich- und Sielacht Norderland unter: www.deich-sielacht-norderland.de