Haftstrafe für Einbrecher mit Spider-Man-Maske

Von Christian Schmidt

Eine Einbruchserie beschäftigte die Justiz.

Norden Es sei „zu viel“, meinte der Angeklagte nach dem Urteil. Es seien aber auch „schwere Taten“, entgegnete der Richter. Mit seinen Schöffen war er zu dem Schluss gekommen, den bereits in Untersuchungshaft sitzenden Elektriker für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis zu schicken. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate mehr gefordert, die Verteidigung sich eines konkreten Strafmaßes enthalten, aber um Bewährung gebeten.

Vorausgegangen war eine kuriose Einbruchserie, die der Norder mit lettischen Wurzeln abgeliefert hatte. Im August hatte er die Schlüssel eines Immobilienmaklers entwendet und sich mit diesen Zugang zu dessen Haus verschafft. Definitiv gestohlen hatte er dabei zwei besondere Flaschen Wein, die für den Besitzer wohl vor allem einen emotionalen Wert besaßen, wie die Staatsanwaltschaft meinte. Ob der Angeklagte schon zuvor für verschwundenes Geld im Haus verantwortlich war, blieb unklar, wurde dem Angeklagten aber auch von Beginn an nicht zur Last gelegt. Die Ereignisse im Vorfeld hatten im Haus des Maklers aber für Aufsehen gesorgt, die auch dazu führten, dass eine verdiente Hausangestellte den Dienst quittierte. Als dem Geschädigten aber auffiel, dass sich jemand Fremdes Zugang zu seinem Haus verschaffte, ließ er die Schlösser austauschen. Der Angeklagte versuchte daraufhin im September noch einmal, in das Haus zu kommen, musste aber unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Auffällig wurde der Norder wieder im Oktober, als er in das leere Haus einer Familie eindrang und dort Alkohol konsumierte. Als die Familie gegen Mitternacht von einer Reise heimkehrte und ihn überraschte, floh der Angeklagte. Seine Schuhe verblieben in dem Haus, laut Geschädigtem nahm er aber das Geld aus den Spardosen seiner Kinder mit.

Überwachungsvideos aus dem Haus des Maklers konnten den 33-Jährigen schließlich überführen. Auf einigen war er gut zu erkennen, auf anderen mit einer Spider-Man-Maske vermummt. Aber seine Bewegungen und Tätowierungen machten ihn identifizierbar, zumal er polizeibekannt war. Unter anderem wegen Hausfriedensbruch und sexueller Belästigung war er bereits aufgefallen und bestraft worden, was sich jetzt als Nachteil für ihn erwies. Eine gute Prognose konnte ihm das Gericht nicht attestieren, auch wenn der Angeklagte im Großen und Ganzen geständig war.

Er habe sich nur das nehmen wollen, was ihm zustand, erklärte er. Er habe zwei Jahre für einen Hungerlohn für den Makler gearbeitet. Acht Euro den Tag „für alles“. Den teuren Wein habe er getrunken. Der Geschädigte merkte in seiner Zeugenaussage an, dass er vermute, der edle Tropfen habe dem Einbrecher wahrscheinlich gar nicht geschmeckt.

In das Haus der Familie sei er schließlich auch nur eingedrungen, weil er etwas zu trinken suchte, erklärte der Angeklagte. Den Mann und dessen Familie, die von dem Einbruch psychische Spuren davongetragen haben, kannte er nicht und entschuldigte sich für sein Verhalten.

Das nützte ihm aber alles nichts. Für den Diebstahl des Schlüssels, den Versuch und den Vollzug von besonders schweren Diebstählen sowie einen vollendeten Wohnungseinbruch wurde er zur Haft verurteilt.