Harte Kritik des Behindertenbeirats: Der Landkreis Aurich hält sich nicht an Versprechen
Norden Immer mehr betroffene Anwohner melden sich bei der Bürgerinitiative und beim Senioren- und Behindertenbeirat in Norden. Der Grund: die Kommunikation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich (AWB). Denn bisher haben sich weder Landkreis noch AWB gegenüber der Bürgerinitiative zurückgemeldet und die Gespräche der Bürger mit dem Kundenservice seien katastrophal. Daher hat der Beirat das erneute Gespräch mit dem KURIER gesucht.
Zusagen nicht eingehalten
Bisher wurde weder der Presse noch der Bürgerinitiative ein Fortschritt in der Thematik vorgelegt. Denn es wurde zugesagt, dass eine Kostenaufstellung für die Anwohner erstellt wird, um die Mehrkosten der Sonderabholung aufzuzeigen oder kurzfristig Problemstellen anzugehen, die drei Wochen später immer noch vorhanden sind.
Eine davon befindet sich im Ankerweg. Gertrud Furbachs Tochter ist auf den Rollstuhl angewiesen. Wenn die eingerichtete Sammelstelle genutzt wird, kann der Bürgersteig von ihr nicht mehr verwendet werden. Viele der Anwohner schaffen es zeitlich nicht, ihre Tonnen früh zurückzuholen und wenn jemand übers Wochenende verreist, stehen die Tonnen teils Tage auf dem Bürgersteig.
„Die Fahrer sollen doch eigentlich gar nicht mehr rückwärtsfahren“, kritisiert der Sprecher des Beirats für Senioren und Menschen mit Behinderung Norden, Holger Korn. Damit bezieht er sich auf den Unfall der Roller-Fahrerin vom 14. Juni. Würde sich der AWB an seine eigenen Regeln halten, wäre so etwas nicht passiert. Denn einen Einweiser hat es auf dem Abfallsammelfahrzeug nicht gegeben.
Laut DGUV erlaubt
Denn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sagt, dass grundsätzlich zur „Müllbeseitigung“ die Zufahrten zu Müllbehälterstandplätzen so anzulegen sind, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich sei (§16, Vorschrift 43). Jede Regel hat aber ihre Ausnahmen und auf diese pocht der Norder Beirat. Denn wenn ein Einweiser mit auf dem Fahrzeug ist und bei der Rückwärtsfahrt einweist, kann gefahren werden. Auch berücksichtigt die DGUV moderne Technik. Denn wenn „auf andere Weise sichergestellt werden kann, dass keine Beschäftigten gefährdet werden“, ist es ebenfalls erlaubt.
„Ein Einweiser für die Strecken ohne Wendemöglichkeit würde das Problem lösen“, so Korn. Dann bräuchten auch keine neuen Fahrzeuge angeschafft werden. Aber auch wenn es neue kleinere Fahrzeuge geben müsse, dann sei eine kleine Flotte, von vier bis fünf Fahrzeugen, mit Sonderabholzeiten für die 900 zu engen Straßen ausreichend. Der AWB habe bei dem Vor-Ort-Termin im Kadelberger Weg davon gesprochen, dass die ganze Flotte getauscht werden müsse, so sei es gesagt worden, woraufhin auch der Vertreter des Landkreises, Kreisratsmitglied Sebastian Smolinski mit Unverständnis reagierte. Denn Lösungen sollten möglichst unkompliziert für die Problematik gefunden werden. Eine Rückmeldung zur Lösungssuche habe es aber noch nicht in den vergangenen Wochen gegeben.
Mehrere Anwohner bereiten sich bereits darauf vor, die Müllabfuhrproblematik vor Gericht auszutragen. Denn auch wenn viele Straßen noch auf Eigenverantwortung der Fahrer angesteuert werden, ohne die Sammelstellen zu nutzen, so bekommen die Anwohner weiterhin Post vom AWB, dass sie 200 Euro Strafe zahlen sollen.