Hohe Auflagen für Booken

Von Jörg Valentin

Hohe Auflagen für Booken

Norderney So viel Brisanz und Diskussion zum Tagesordnungspunkt „Sachstand zum Bebauungsplan 45 Booken/Am Waldweg“ hätte wohl kaum einer der Teilnehmer der Bauausschusssitzung im Vorfeld erwartet. So wollte die Verwaltung lediglich darüber berichten, dass das Gebiet, das innerhalb der Wasserschutzzone II liegt, jetzt eine wasserrechtliche Befreiung erteilt wurde. In diesem Gebiet sind höhere Anforderungen zum Schutz des Grundwassers nötig. Nun kann das Monitoring fortgeführt werden.

Die Stadt Norderney, die Stadtwerke und die Wohnungsgesellschaft Norderney (WGN) konnten gegenüber der unteren Wasserbehörde des Landkreises und gegenüber dem Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) nachweisen, dass von der projektierten Wohnsiedlung keine Gefährdung für das Grundwasser und damit auch keine Nachteile hinsichtlich der Grundwasserneubildung entstehen. Erste und damit wohl entscheidende Voraussetzung für die Erteilung der Befreiung war die Erklärung, dass das Vorhaben von einem städtischen Träger ausgeführt wurde und die Erklärung, dass das Grundstück in städtischer Hand bleiben wird. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist weiterhin die Minimierung von etwaigen Gefährdungen durch die modulare Bauweise sowie der Ausschluss von benzinbetriebenen Kraftfahrzeugen auf dem Vorhabengrundstück.

Weiterhin hat die WGN als zukünftiger Vermieter erklärt, ihren zukünftigen Mietern entsprechende Auflagen zur grundwasserschützenden Gartenpflege in die Mietverträge zu schreiben. Mithilfe eines Ingenieurgutachtens wurden die Auswirkungen der geplanten Versiegelung durch die Bebauung und deren Zuwegungen im Hinblick auf die Grundwasserneubildung betrachtet und Strategien zur frühzeitigen Detektion etwaiger Grundwasserverunreinigungen entwickelt. Alle diese Aspekte sind jetzt in der Befreiung als Auflage oder Nebenbestimmung kumuliert. Ergänzend wird es später in der wasserrechtlichen Genehmigung zum eigentlichen Bauvorhaben detaillierte, weitere Auflagen geben, die die Unversehrtheit des Schutzgutes „Grundwasser“ sicherstellen sollen.

Rats- und Ausschussmitglied Hayo Moroni von der Freien Wählergemeinschaft Norderney (FWN) beklagte mangelnde Informationen der Verwaltung und zu wenig Zeit zum Einlesen in die komplexe Thematik als Vorbereitung für die Sitzung. Das sah Frank Meemken vom Fachbereich Bauen und Umwelt ganz anders. Die Gremiummitglieder wären schon im Vorfeld der Bauausschusssitzung ausführlich informiert worden und somit umfassend in der Thematik orientiert. Auch die anderen Parteien sahen den Einwand von Seiten der WGN als unbegründet an und so blieb Hayo Moronis Einwand ungehört. Und das Thema wird die Kommunalpolitik noch weiter beschäftigen. Am kommenden Donnerstag steht die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Waldweg“ erneut auf der Tagesordnung. Diesmal im Rat der Stadt Norderney.