In Norden und auf Norderney kommen Jugendliche leicht an Alkohol
Bei Testkäufen bekamen Jugendliche in Norden und Norderney ohne Alterskontrolle den gewünschten Alkohol. Foto: Meret Edzards-Tschinke
Norden Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion zwischen dem Landkreis Aurich, der Polizei Aurich und dem Amt für Jugend und Soziales wurden im März und April Testkäufe zur Überprüfung des Jugendschutzes durchgeführt. Die Ergebnisse, die gestern vom Landkreis Aurich veröffentlicht wurden, werfen ein beunruhigendes Licht auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der Region.
Keine Altersprüfung
An insgesamt 20 Verkaufsstellen in der Stadt Norden und auf der beliebten Ferieninsel Norderney wurden Testpersonen eingesetzt, darunter eine 17-jährige Praktikantin des Landkreises Aurich. Das erschreckende Ergebnis: An 60 Prozent der getesteten Verkaufsstellen wurden der 17-Jährigen hochprozentiger Alkohol und Tabakwaren verkauft, ohne dass ihr Alter überprüft wurde. Dies bedeutet eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, als an 69 Prozent der Verkaufsstellen Alkohol und Tabak an Minderjährige abgegeben wurden.
Die Testkäufe erstreckten sich über eine Vielzahl von Geschäften, darunter Lebensmittelläden, Kioske und Tankstellen. Dabei zeigte sich, dass in den meisten Fällen das Verkaufspersonal versäumte, das Alter der Testperson zu überprüfen oder nach einem Ausweis zu fragen. Kreisjugendpfleger Werner Voß äußerte sich enttäuscht über die Ergebnisse und betonte die Wichtigkeit strenger Kontrollen, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Neben der Durchführung der Testkäufe wurden auch die Verkaufsstellen und das Personal vor Ort über die rechtlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informiert. Trotz dieser Maßnahmen wurden bei einem Großteil der Verkaufsstellen eklatante Verstöße gegen die geltenden Vorschriften festgestellt.
Als Reaktion auf die Ergebnisse kündigte Voß an, künftig verstärkt Jugendschutzkontrollen durchzuführen, um das Verkaufspersonal zu sensibilisieren und aufzuklären. Verkaufsstellen, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Andererseits erhielten neun Verkaufsstellen ein Lob für vorbildliches Verhalten, was einen positiven Beitrag zum Schutz der Jugendlichen darstellt.
Kinder und Jugendliche dürfen also laut Jugendschutzgesetz zum Beispiel gar nicht oder erst ab einem bestimmten Alter Bier oder andere Getränke, die Alkohol in nicht nur geringfügiger Menge enthalten (wie beispielsweise Wodka, Schnaps oder Grappa), kaufen. Auch dürfen sie bestimmte Filme im Kino nicht anschauen oder bestimmte Computerspiele nicht erwerben. Dies gilt ebenso für den Aufenthalt zu bestimmten Zeiten allein in einer Gaststätte oder den Besuch eines Clubs oder einer Disco. Geregelt wird dies in Deutschland im Paragraph 9 „Jugendschutz in der Öffentlichkeit“ des Jugendschutzgesetzes.