Jugendliche müssen nach Überfall auf Bordell jahrelang in Haft

Niemand hat ihnen vor Gericht abgenommen, dass der Überfalll auf das Bordell in Aurich „gewaltlos“ vonstatten gehen sollte. Prostituierte wurden bedroht und geschlagen. Dafür bekamen drei Jugendliche jetzt die Quittung.

Aurich

Von Martina RickenAurich Die drei jungen Auricher, die gemeinsam ein Bordell an der Leeraner Landstraße in Aurich überfallen haben, wurden zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Landgericht Aurich blieb damit weit hinter den Anträgen der Staatsanwältin, die für einen Angeklagten vier Jahre, für die beiden anderen sogar sechs Jahre Jugendstrafe beantragte. Die Verteidiger auf Bewährungsstrafen.

Bei den beiden 18-jährigen Angeklagten ordnete die Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Vor Antritt müssen sie jedoch einige Zeit in einer Jugendstrafanstalt verbüßen.

Wir überfallen mal spontan ein Bordell

Die Angeklagten hatten gestanden, sich am Abend des 9. Mai in der Wohnung eines Bekannten getroffen und ihren letzten Rest Drogen konsumiert zu haben. Um Geld für den Nachschub zu bekommen, hätten sie sich spontan entschlossen, das Bordell zu überfallen. Gewalt habe man nicht anwenden wollen, behaupteten die Angeklagten.

Doch letzteres kaufte ihnen das Gericht nicht ab. Schließlich hatte der Jüngste im Trio ein Messer eingesteckt. Dieses Messer hielt der 17-Jährige auch in der Hand und bedrohte damit eine Prostituierte. Ebenso wie ein 18-jähriger Mitangeklagter hatte er auch keine Hemmungen, die Frauen zu schlagen. Die Verurteilung erfolgte deshalb wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung. Nur beim zweiten 18-Jährigen erkannte das Gericht „nur“ auf schweren Raub. Er hatte die Gewalttätigkeiten nicht mitbekommen, weil er in der Küche nach Geld suchte und 500 Euro an sich nahm. Da er bislang nicht vorbestraft war, erhielt er mit drei Jahren und drei Monaten die geringste Strafe.

Beim zweiten 18-Jährigen sah das anders aus. Er hat bereits wegen Vergewaltigung und Wohnungseinbruchdiebstahl eine Jugendstrafe abgesessen. Der Angeklagte griff zu Drogen und beging die neue Straftat. Dafür erhielt er nun eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Die Tat zeugt von krimineller Energie

Am schlimmsten traf es den Jüngsten im Trio. Das lag an seinen Vorstrafen, aber vor allem daran, dass das Gericht ihn wegen eines weiteren Raubüberfalls im Juli schuldig sprach. Da hatte der 17-Jährige ein anderes Bordell in Aurich heimgesucht und einer Prostituierten eine Pistole – das Gericht ging von einer Schreckschusswaffe aus – an die Wange gehalten. Die Beute betrug 1500 Euro.

Bei ihm wie auch bei den beiden Mitangeklagten stellten die Richter die Schwere der Schuld fest. Der Vorsitzende betonte: „Das ist keine Sache, die auf dem Schulhof aus dem Ruder gelaufen ist. Die Tat war schon heftig, die Tatausführung zeugt von krimineller Energie.“ Dem 17-Jährigen wurde keine Drogentherapie zugebilligt. „Er ist momentan nicht therapierbar. Er bringt nicht die nötige Ernsthaftigkeit und Reife mit“, erklärte Richter Witte.