Jugendschutz im Fokus: Minderjährige kommen zu leicht an Alkohol und Tabak
Jugendliche erhalten im Landkreis Aurich nach wie vor in vielen Fällen Zigaretten.
Aurich Minderjährige gelangen im Landkreis Aurich nach wie vor zu leicht an Alkohol und Tabak. Dies zeigte eine aktuelle Kontrollaktion, die das Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich gemeinsam mit der Polizei in der Gemeinde Großefehn und in der Stadt Aurich durchgeführt hat. Eine 17-jährige Auszubildende des Landkreises fungierte dabei als Testkäuferin und erhielt an elf von insgesamt 18 überprüften Verkaufsstellen Weinbrand, Wodka, Zigaretten und E-Zigaretten.
Während die Quote in der Stadt Aurich im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, indem an vier von neun Verkaufsstellen Alkohol und Tabak verkauft wurde, fiel das Ergebnis in der Gemeinde Großefehn deutlich ernüchternder aus: Sieben von neun überprüften Geschäften verkauften die Produkte an die minderjährige Testkäuferin. Kreisjugendpfleger Werner Voß zeigte sich besorgt: „Die wiederholten Kontrollen in der Stadt Aurich zeigen langsam Wirkung, jedoch müssen wir in anderen Gemeinden und Städten des Landkreises die Jugendschutzkontrollen intensivieren.“
Zur Aufklärung und Prävention wurde das Verkaufspersonal vor Ort über die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes informiert und erhielt Tipps zur Altersüberprüfung. In den meisten Fällen unterblieb eine Alterskontrolle der minderjährigen Testkäuferin. „Das ist alarmierend“, kommentierte Voß.
Trotz des präventiven Charakters der Kontrollen drohen Verkaufsstellen, die die Jugendschutzbestimmungen missachteten, Bußgelder zwischen 150 und 500 Euro. Wiederholungstätern drohen höhere Strafen. Ein Lob gab es für sieben vorbildliche Verkaufsstellen, die sich an die Regeln hielten.
Besondere Sorgen bereitet derzeit auch die zunehmende Aufstellung von Getränke- und Snackautomaten, besonders nahe Schulen, Jugendzentren und sozialen Einrichtungen. Neben alkoholfreien Getränken finden sich dort häufig auch alkoholische Getränke wie Bier und Weinbrand. „Die Gesetzeslage verbietet eindeutig das öffentliche Anbieten alkoholischer Getränke durch Automaten“, so Voß. Eine technische Altersverifizierung allein reiche laut Jugendschutzgesetz nicht aus. Wer Alkohol in öffentlich zugänglichen Automaten anbietet, riskiert eine Versiegelung des Automaten und ein Bußgeldverfahren.
Der Landkreis Aurich kündigte an, auch hier künftig verstärkte Kontrollen durchzuführen, um den Jugendschutz sicherzustellen.