Kein Ende bei Wiesmoorer Drogenprozess in Sicht
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Der Verfahrenskomplex um die Drogenplantage, die Ende Mai 2022 in einem ehemaligen Autohaus in Wiesmoor entdeckt wurde, ist immer noch nicht abgeschlossen. Jetzt sitzt ein 24-jähriger Albaner auf der Anklagebank. Ihm wird vorgeworfen, am bandenmäßigen Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein. Der Angeklagte bestreitet das.
Eine Verbindung zu den Machenschaften in der eigentlichen Plantage wird dem Angeklagten nicht zur Last gelegt. Er soll vielmehr zu den Männern gehört haben, die in einem alten Bauernhaus aktiv gewesen sind. In diesem Bauernhaus, das wie das ehemalige Autohaus in der Verfügungsgewalt des ehemaligen Bürgermeister-Kandidaten Christian Rademacher-Jelten stand, wurden bei der polizeilichen Durchsuchung 45 Kilogramm Marihuana sichergestellt. Diese Drogen sollen aber nicht aus der Autohaus-Plantage stammen, sondern in einer anderen, bislang unbekannten Plantage geerntet worden sein. Der 24-Jährige soll beim Verpacken der Drogen zum Verkauf eingeteilt gewesen sein.
Der Anklagevorwurf stützt sich auf Fingerabdruckspuren, die sich auf den Drogentüten aus dem Bauernhaus befanden. Doch der Angeklagte hatte dafür eine Erklärung, die bei Beobachtern der bisherigen Prozesse Erinnerungen weckten. „Ich konsumiere seit sechs Jahren Cannabis“, erklärte der Anklagte. In Delmenhorst habe er in einer albanischen Bar einen Landsmann kennengelernt. Von ihm wollte er für 250 Euro 100 Gramm Marihuana kaufen.
Der Fremde habe ihn zum Parkplatz am Bahnhof geführt, dort den Kofferraum seines Wagens geöffnet, in dem die Drogen lagen. Es seien Pakete gewesen, die vielleicht ein bis zwei Kilo Marihuana enthalten hätten. „Ich habe eine Tüte geöffnet und mir das Marihuana angesehen. Es gefiel mir nicht, deshalb habe ich nichts gekauft. So sind meine Fingerabdrücke auf die Tüte gekommen“, erklärte der Albaner.
Eine ähnliche Erklärung hatte bereits in einem früheren Prozess ein Angeklagter geliefert, der ebenfalls in dem Bauernhaus mit Verpackungsarbeiten beschäftigt gewesen ist. Sein Fingerabdruck sei auf einen schwarzen Müllbeutel gekommen, weil er einmal sein Auto verliehen habe. Der Bekannte habe den Wagen vermüllt zurückgegeben, sodass er das Auto leerräumen musste. Dabei habe er auch eine Rolle mit schwarzen Müllbeuteln angefasst, die im Kofferraum lagen, so seine Geschichte. Sie wurde ihm vom Gericht nicht geglaubt. Er erhielt – wie sein Mitangeklagter – eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
Beide Männer waren im jetzigen Prozess als Zeugen geladen. Beide behaupteten unisono, den Angeklagten noch nie gesehen zu haben. „Ich wurde unschuldig in Haft genommen“, beklagte sich einer der Zeugen.
Auch der jetzige Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er sei nie in dem Bauernhaus gewesen. Er wisse nicht einmal, wo der Ort Wiesmoor liege, fuhr der Albaner fort. Außerdem habe er sich nur von Oktober 2021 bis Anfang Januar 2022 in Deutschland aufgehalten. „Im Mai 2022 war ich nicht in Deutschland, sondern bei einem Cousin in Schweden. Ich kann das durch Flugtickets belegen“, so der Angeklagte.
Er sei irgendwann zwischen dem 10. und dem 15. Januar 2022 mit einem Busunternehmen ausgereist. Bei Regensburg sei der Bus sogar angehalten und die Insassen von der Polizei kontrolliert worden. „Ich musste 100 Euro Strafe zahlen, weil mein Visum einige Tage überzogen war“, sagte der Angeklagte.
Das Gericht versucht diese Angaben sowie einige Ungereimtheiten zu überprüfen und ihnen genauer auf den Grund zu gehen.
Der Prozess wird fortgesetzt.